Bis am 28. Oktober kann der Entwurf des neuen Strassenverzeichnisses der Gemeinde angesehen werden. (Ausschnitt aus dem Grundbuchplan des Kantons Luzern)
Bis am 28. Oktober kann der Entwurf des neuen Strassenverzeichnisses der Gemeinde angesehen werden. (Ausschnitt aus dem Grundbuchplan des Kantons Luzern)
15.10.2023

Mauensee aktualisiert Strassenverzeichnis

von red (1)

Der Gemeinderat Mauensee orientiert über die Auflegung des neuen Strassenverzeichnisses der Gemeinde, das bis 28. Oktober zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Der Gemeinderat Mauensee hat einen Entwurf des neuen Strassenverzeichnisses erarbeitet und vom 12. Juni bis am 11. Juli in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und die von der Einreihung Betroffenen angehört. Im Nachgang der Anhörung wurde das Strassenverzeichnis vom 2. Mai erlassen, die Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen werden gemäss diesem Verzeichnis eingereiht (ausgenommen Parzelle Nr. 315).

Der Entscheid des Gemeinderates, das Verzeichnis der Strassen und der dazugehörige Plan liegen während 20 Tagen, vom 9. Oktober bis 28. Oktober auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf, wie die Verwaltung in einer Mitteilung bekannt gibt. Das Strassenverzeichnis werde an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald gesandt mit dem Antrag um Genehmigung des Güterstrassennetzes durch den Regierungsrat und um die Weiterleitung an die zuständige Dienststelle. Gegen diesen Beschluss könne innert 20 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel mit einer Begründung und einem Antrag einzureichen.


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