In 22 von insgesamt 72 Kontrollen wurde Alkohol an Minderjährige verkauft. Die Bilanz ist im Vergleich zum Vorjahr sinkend. Symbolbild (Foto Petra Bork/pixelio.de)
In 22 von insgesamt 72 Kontrollen wurde Alkohol an Minderjährige verkauft. Die Bilanz ist im Vergleich zum Vorjahr sinkend. Symbolbild (Foto Petra Bork/pixelio.de)
27.11.2019

Alkohol an Minderjährige verkauft

von PD

Im Jahr 2019 wurden im Kanton Luzern bei 72 Betrieben und 31 temporären Festwirtschaften Alkoholtestkäufe durchgeführt. Gegenüber den Vorjahren fielen die Testresultate besser aus.

Im Auftrag der Luzerner Polizei wurden insgesamt 72 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Dabei wurden 28 Verkaufsgeschäfte und 44 Restaurationsbetriebe getestet. Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, die von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben. Die Begleitpersonen gaben den getesteten Personen jeweils eine mündliche Rückmeldung.

Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe schriftlich von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei orientiert. Die Bilanz fiel gegenüber den Vorjahren bedeutend besser aus. Bei 22 von 72 Kontrollen (31 %) erhielten Jugendliche alkoholische Getränke (Vorjahr 45 %). Bei den Verkaufsgeschäften wurden bei 32 % und bei den Restaurationsbetrieben bei 30 % illegal Alkohol verkauft.

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Nachkontrollen durchgeführt

Bei 18 Betrieben, die bei der ersten Testrunde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen drei erneut gegen das Gesetz (17 %). Diese Betriebe erhielten eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Anlässlich von zwei Grossanlässen wurden bei 31 Verkaufsstellen Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 11 Verkaufsorten (35 %) wurden den Jugendlichen illegal alkoholische Getränke verkauft (Vorjahr 69 %). Die verantwortlichen Personen wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe rechnen.

Die Alkoholtestkäufe sind weiter nötig

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig. Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis. Es ist wichtig, dass der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert wird. Dazu gehören strikte Ausweiskontrollen.

bbb

An Jugendliche unter 16 Jahre, darf kein Alkohol verkauft werden, an 16 bis 18-Jährige nur Bier, Wein, Most (gegärte Produkte).