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Bald wird das Reinigen Pflicht

15. April 2024

In die Luzerner Seen sollen keine schädlichen Organismen wie etwa die Quaggamuschel eingeschleppt werden. Der Regierungsrat verschärft deswegen auf den 1. Mai 2024 die Bestimmungen in der Schifffahrtsverordnung.

Für Schiffe, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und die im Vierwaldstättersee eingewassert werden sollten, galt bis anhin eine Vignettenpflicht. Neu müssten diese Schiffe gereinigt werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Sie würden nur noch eine Vignette erhalten, wenn ein entsprechender Beleg vorliege.

Angst vor Quaggamuschel

Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass gebietsfremde Pflanzen, Tiere und andere Organismen in die Luzerner Gewässer gelangen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. So breitet sich etwa die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in der Schweiz aus. Sie kann erheblich Schäden anrichten. Im Sempachersee und Vierwaldstättersee ist sie bis anhin noch nicht angekommen.

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