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«Bürgerlicher Kompromiss» hält im Parlament

18. März 2024

Die von den bürgerlichen Parteien gezimmerte Luzerner Steuergesetzrevision ist reif für die Volksabstimmung. Der Kantonsrat hat die Vorlage gutgeheissen.

Der Kantonsrat hat die Vorlage, die Menschen mit tieferen Einkommen, Familien und Unternehmen entlasten soll, nach zweiter Lesung mit 84 zu 29 Stimmen gutgeheissen.

Gegen die Steuergesetzrevision votierte die Ratslinke. Die Revision setzte die falschen Schwerpunkte. Sie sei ungerecht und gefährde die Investitionskraft des Kantons, hiess es. Zufrieden mit dem Ergebnis waren dagegen Mitte, SVP, FDP und GLP. Es sei ein Kompromiss, dank dem die erfolgreiche bisherige Steuerpolitik fortgesetzt werden könne, hiess es. Auch Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) sprach von einem «sehr ausgewogenen Paket».

Anträge von SP und Grüne waren in der zweiten Lesung wie schon in der ersten chancenlos. Samuel Zbinden (Grüne) wandte sich so vergeblich gegen eine Erhöhung der Kinderabzüge. Davon würden die Eltern mit hohen Einkommen mehr profitieren als diejenigen, die es am nötigsten hätten. Die bürgerliche Mehrheit sagte dagegen, dass auch beruflich Gutqualifizierte entlastet werden sollen.

Senkung der Eigenkapitalsteuer

Auch die Senkung der Eigenkapitalsteuer für Unternehmen auf minimale 0,01 bestätigte die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrat in der zweiten Lesung. Simone Brunner (SP) bezeichnete diese Senkung als Steuergeschenk für Grosskonzerne. Die bürgerlichen Fraktionen sprachen von einer unverzichtbaren Steuersenkung, damit der Kanton Luzern wettbewerbsfähig bleibe. Der Finanzdirektor sagte, ein Drittel der Luzerner Unternehmen werde von der Senkung der Kapitalsteuer profitieren.

Entgegengekommen war der Kantonsrat bereits in der ersten Lesung den Gemeinden, welche die hohen Steuerausfälle kritisiert hatten. Diese wurden verringert. Zudem erhalten sie mehr Geld aus der OECD-Mindestbesteuerung als ursprünglich vorgesehen.

Die Volksabstimmung findet im September statt.

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