Aufgaben- und Finanzreform 2018
Anfang Januar tritt das neue Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) in Kraft. Das umstrittene Reformprojekt ordnet die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton neu.
Wasserbau
Das totalrevidierte Wasserbaugesetz regelt die Aufgabenteilung und die Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden per Januar 2020 neu. Heutige Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts gehen an den Kanton über.
Ordnungsbussen
Neben dem Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht kommen Ordnungsbussen künftig auch in weiteren Bereichen zur Anwendung. Im Vergleich zum ordentlichen Strafverfahren ist das Ordnungsbussenverfahren für die beschuldigte Person einfacher und kostengünstiger.
Krankenkassenprämien
Künftig stehen mehr finanzielle Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Zudem ist die Auszahlung der Prämienverbilligung auch in einem allfälligen budgetlosen Zustand gesichert.
Ladenschluss
Im parlamentarischen Prozess befinden sich die Anpassungen bei den Ladenschlusszeiten. Sofern der Kantonsrat den Änderungen in 2. Beratung zustimmt und kein Referendum ergriffen wird, gelten ab Mai 2020 im Kanton Luzern neue Ladenschlusszeiten. Vorgesehen ist, dass die Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen dürfen. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe.