Das Arbeitsgebiet Zellgut (im Hintergrund), wo nach einer Teilrevision der Ortsplanung Gebäudehöhen von bis zu 30 Metern zulässig sein sollen. (Visualisierung Rast Architektur, Schenkon)
Das Arbeitsgebiet Zellgut (im Hintergrund), wo nach einer Teilrevision der Ortsplanung Gebäudehöhen von bis zu 30 Metern zulässig sein sollen. (Visualisierung Rast Architektur, Schenkon)
11.02.2020

Das Zellgut wächst über sich hinaus

von Dominique Moccand

Verschiedene Unternehmen im Arbeitsgebiet Zellgut benötigen mehr Platz. Deshalb sollen künftig Gebäudehöhen bis 30 Meter zulässig sein. Aktuell läuft die Einsprachefrist.

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