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Büron

Gemeinderat erlässt Bezugsverbot

RED 10. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der deutlich zurückgegangenen Wasserreserven erliess der Gemeinderat Büron eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Wasserknappheit. Die Massnahmen treten am 11. Juli in Kraft. Sie gelten so lange, bis sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der deutlich zurückgegangenen Wasserreserven erliess der Gemeinderat Büron eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Wasserknappheit. Die Massnahmen treten am 11. Juli in Kraft. Sie gelten so lange, bis sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat.

Die seit längerer Zeit ausbleibenden ergiebigen Niederschläge haben die Wasserversorgung der Gemeinde zunehmend belastet. Gleichzeitig ist der Wasserverbrauch aufgrund der sommerlichen Temperaturen stark angestiegen. Um die Versorgung mit Trink- und Löschwasser auch weiterhin sicherzustellen, sind Einschränkungen beim Wasserverbrauch notwendig. Der Gemeinderat Büron erliess eine Allgemeinverfügung. Ab 11. Juli ist der Bezug von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für folgende Zwecke untersagt:

• Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Rabatten, Bäumen, Sträuchern und weiteren Grünflächen

• Betrieb sämtlicher Bewässerungsanlagen wie Regensprenger, Regner oder Tropfbewässerungen

• Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools und Teichen

• Reinigen von Fahrzeugen sowie von Vorplätzen, Fassaden, Dächern und Terrassen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz

• Betrieb privater Zierbrunnen und Wasserspiele

Gewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, ihren Wasserverbrauch auf das betrieblich beziehungsweise betriebstechnisch zwingend notwendige Mass zu beschränken.

Giesskanne bleibt erlaubt

Weiterhin zulässig ist das sparsame und gezielte Giessen von Hausgärten, Gemüsebeeten sowie Balkon- und Topfpflanzen mit der Giesskanne. Der Einsatz von automatischen oder technischen Bewässerungssystemen bleibt hingegen untersagt.

Das Wasserbezugsverbot gilt unabhängig davon, ob zwischenzeitlich Niederschläge fallen. Die Einschränkungen werden erst aufgehoben, wenn sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat und der Gemeinderat die Allgemeinverfügung formell aufhebt. Bei Verstössen gegen die Verordnung können Bussen ausgesprochen werden.

Sicherung der Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Gemeinde Büron ist nicht mit den umliegenden Gemeinden vergleichbar, da sie über ein eigenes Versorgungsnetz verfügt. Rund 90 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, die übrigen 10 Prozent aus Quellwasser. Die verfügbaren Wasserreserven hängen unmittelbar von den lokalen hydrologischen Verhältnissen ab. Deshalb kann sich die Versorgungslage in Büron von jener benachbarter Gemeinden unterscheiden.

Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung prüft der Gemeinderat verschiedene Optionen. Dazu gehört insbesondere die Evaluation zusätzlicher Wasserbezugsorte, um die Versorgung der Bevölkerung auch künftig nachhaltig und zuverlässig sicherzustellen.

Gemeinderat dankt der Bevölkerung

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung und den Betrieben für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Mit einem sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser kann jede und jeder einen Beitrag dazu leisten, die Versorgungssicherheit für die gesamte Gemeinde zu gewährleisten. Die Gemeinde beobachtet die Entwicklung der Wasserversorgung laufend und informiert über allfällige Änderungen der Massnahmen umgehend.