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Blaulicht

Gericht verurteilt A2-Raser von 2022 mit Freiheitsstrafe und 60 Franken Busse

red 07. August 2025

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Autofahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der junge Mann war 2022 auf der Autobahn A2 durch Rennen, massive Tempoüberschreitungen und gefährliches Verhalten aufgefallen. So kletterte er beispielsweise auf Höhe Eich während der Fahrt vom Fahrersitz auf den Rücksitz.

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Autofahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der junge Mann war 2022 auf der Autobahn A2 durch Rennen, massive Tempoüberschreitungen und gefährliches Verhalten aufgefallen. So kletterte er beispielsweise auf Höhe Eich während der Fahrt vom Fahrersitz auf den Rücksitz.

Der heute 24 Jahre alte Autofahrer hatte sich 2022 auf der Autobahn gleich mehrmals riskant verhalten. In einer Februarnacht fuhr er so mit einem Kollegen vier sogenannte Beschleunigungsrennen.

Zwei Mal hielten die Kontrahenten bis zum Stillstand an und fuhren dann auf Kommando los, zwei Mal starteten sie das Rennen von einer Geschwindigkeit von rund 80 km/h aus. Dabei überschritt der Beschuldigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 55 km/h, wie es in der Anklageschrift hiess. Er machte sich zudem im März 2022 eines weiteren Tempoexzesses schuldig.

An einem Septembermittag im 2022 liess der Beschuldigte auf der A2 bei Eich den Lenker los, zog die Schuhe aus, löste die Sicherheitsgurte und kletterte auf die Rückbank. Er habe die Lenkung des Fahrzeuges während mindestens 15 Sekunden komplett den Assistenzsystemen überlassen und das Ganze mit dem Mobiltelefon gefilmt, hiess es in der Anklageschrift.

Schuldig gesprochen

Das Kriminalgericht sprach den Autofahrer der qualifiziert groben, der mehrfachen groben und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Es legte bei einer Probezeit von zwei Jahren eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten fest, reduzierte diese aber auf 16 Monate. Grund der Reduktion war, dass das Verfahren übermässig lange dauerte. Dazu kam eine Busse von 60 Franken.

Der Beschuldigte hatte die Anklage und die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe akzeptiert. Das Verfahren konnte deswegen im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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