22.04.2021

Härtefallmassnahmen: Regierung bewilligt neues Unterstützungsmodell

von RED (1)

Der Bund kommt neu für sämtliche Kosten der Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken auf. Um eine Ungleichbehandlung verschieden grosser Unternehmen zu vermeiden, will die Luzerner Regierung Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr gleich unterstützen.

Der Bund finanziert neu die Härtefallgelder für Unternehmen, die einen Umsatz ab fünf Millionen Franken pro Jahr aufweisen, vollumfänglich. Das hat das Bundesparlament in der Frühjahressession entschieden. Damit keine Ungleichbehandlung zwischen kleinen und grossen Unternehmen im Kanton Luzern entsteht, will die Luzerner Regierung die Bundeslösung, die für Unternehmen mit einem Umsatz ab fünf Millionen Franken gilt, auch auf Betriebe anwenden, die einen Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr aufweisen.

Bei behördlich geschlossenen Unternehmen bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken wird weiterhin die aktuelle Regelung angewendet. So sollen ungedeckte Fixkosten primär mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet werden. Das sind Beiträge, die ein Unternehmen nicht zurückzahlen muss. Diese vom Finanzdepartement vorgeschlagene Lösung wurde in der Projektgruppe besprochen, die zur Umsetzung eines Postulats aus der Märzsession des Kantonsrats durch Finanzdirektor Reto Wyss eingesetzt wurde. Die Projektgruppe hat dem Vorschlag des Finanzdepartements einstimmig zugestimmt.

aaa

Drei Unterstützungskategorien

Die Luzerner Regierung hat am Dienstag die neue Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bewilligt. Die Verordnung ist am Mittwoch, 21. April, in Kraft getreten. Sämtliche – auch die bereits behandelten – Gesuche werden vom Finanzdepartement automatisch erneut geprüft. Die Unternehmen müssen nichts dazu beitragen. Für Unternehmen, die das erste Mal ein Gesuch einreichen, werden entsprechend neue Formulare erstellt. Diese werden voraussichtlich in zwei Wochen auf der Website aufgeschaltet sein.

Fortan gibt es drei Unterstützungskategorien:

• Kategorie 1: Behördliche Schliessung von mehr als 40 Tagen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken

bbb

• Kategorie 2: Behördliche Schliessung von mehr als 40 Tagen mit einem Umsatz ab 5 Millionen Franken

• Kategorie 3: Keine behördliche Schliessung, aber Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent (alle Umsatzgrössen)

Diese Änderung hat zur Folge, dass ein Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken notwendig ist. Dies, weil die Aufwendungen für die Erhöhung des Anteils an nicht rückzahlbaren Beiträgen – die nachträglich an der Bundesverordnung anpasst werden – nicht im Voranschlag 2021 enthalten sind.

Bereits im November 2020 und im März 2021 hat der Luzerner Kantonsrat Sonder- und Zusatzkredite für die Luzerner Härtefallmassnahmen bewilligt.

Obschon der Bund per 19. April Lockerungsschritte beschlossen hat und beispielsweise Fitnesscenter und Aussenbereiche von Restaurants wieder offen haben dürfen, zahlt der Kanton bis sicher Ende April 2021 unverändert Härtefallgelder aus. Im Mai wird die Luzerner Regierung die Situation erneut analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.


Schon gelesen?

Anzeigen

Zum E-Paper

Lesen Sie unser wöchentlich erscheinendes E-Paper und tauchen Sie ein in spannende Reportagen, Politkrimis und erfahren Sie das Neuste aus Ihrer Gemeinde.

zum ePaper

Meistgelesen

Instagram