Von April bis Juli müssen Hunde in Waldesnähe obligatorisch an der Leine gehalten werden.  ((Foto zvg))
Von April bis Juli müssen Hunde in Waldesnähe obligatorisch an der Leine gehalten werden.  ((Foto zvg))
25.03.2020

Hunde müssen  zum Schutz der Wildtiere an die Leine

von Pd (1)

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern von April bis Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Wildtier- und Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht über das ganze Jahr. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert

Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

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Ganzjährige Leinenpflicht für Hunde in Wildtier- und Naturschutzgebieten

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Busse bei Missachtung des Leinenzwangs in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Busse bei Missachtung des Leinenzwangs in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.    Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.


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