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Jetzt Prämienverbilligung anmelden!

29. September 2023

Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien und Haushalten mit geringem Einkommen und Vermögen. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Der Anspruch muss jährlich angemeldet werden.

Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben im August ein Anmeldeformular oder ein Erinnerungsmail von WAS Ausgleichskasse Luzern zugestellt erhalten.

Anmelden kann man sich online unter ipv.was-luzern.ch, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober 2023. Bei verspäteter Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.

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