Luzern fördert Kultur. (Foto zVg)
Luzern fördert Kultur. (Foto zVg)
27.01.2024

Kanton Luzern schreibt wieder Förderbeiträge aus

von PD

Der Kanton Luzern fördert das kulturelle Leben im Kanton regelmässig mit Beiträgen und durch die Auszeichnung besonderer Leistungen. Nun erfolgen die Ausschreibungen für Kulturschaffende in den Sparten «Musik», «Theater/Tanz», «Recherchebeiträge» und «Entwicklungsbeiträge» für das Jahr 2024.

Professionelle Kulturschaffende werden vom Kanton Luzern selektiv mittels Produktions-, Recherche- und Werkbeiträgen gefördert. Die Beiträge werden in einem Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben. Im Januar 2024 starten die Ausschreibungen in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie für «Recherchebeiträge» und «Entwicklungsbeiträge». Im zweiten Halbjahr 2024 folgen die Ausschreibungen unter anderem in den Sparten «Angewandte Kunst» und «Freie Kunst».

Ausschreibungen im Januar

Die 300'000 Franken, welche für die erste Runde der Ausschreibungen der selektiven Förderung zur Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt:

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Die Ausschreibung in der Sparte «Musik» bildet das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Musikbereichen ab. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Produktion sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Insgesamt stehen 60'000 Franken zur Verfügung.

Die Beiträge der Ausschreibung in der Sparte «Theater/Tanz» von insgesamt 120'000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2024 aufgeführt werden.

Mit der Ausschreibung für «Recherchebeiträge» soll Kulturschaffenden aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Hierfür stehen 60'000 Franken zur Verfügung. 

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Die Ausschreibung «Entwicklungsbeiträge» von insgesamt 60'000 Franken bietet Kulturschaffenden aller Sparten die Möglichkeit zur vertieften Auseinandersetzung und Realisation ihrer Arbeit. Dabei soll das Projekt eine klare Zielsetzung verfolgen, muss aber nicht zwingend in einem konkreten Projekt oder einer Produktion enden.

Förderung von Tourneen

Ergänzend führt der Kanton Luzern gemeinsam mit der Stadt Luzern eine Ausschreibung zur Förderung von Tourneen in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie von Auswärtsaktivitäten von Kunstschaffenden in der Schweiz durch. Die Ausschreibung erfolgt ganzjährig, wofür eine Beitragssumme von insgesamt 80'000 Franken zur Verfügung steht.

Die Unterlagen zu allen Ausschreibungen können auf der Website www.kultur.lu.ch heruntergeladen werden. Die Dossiers für die Teilnahme an den Ausschreibungen der selektiven Förderung werden digital über das Gesuchportal entgegengenommen.

Eingabeschluss ist am Freitag, 12. April 2024.