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Kanton sucht drei Pilotveranstaltungen

27. Mai 2021

Im Juni können im Kanton Luzern fünf Pilotveranstaltungen durchgeführt werden mit mindestens 300 und maximal 600 Personen in Innenräumen und 1000 Personen im Freien. Gesuche für die Durchführung können noch bis am kommenden Montag bei der Dienststelle Gesundheit und Sport eingereicht werden.

Gestern teilte der Bundesrat mit, dass pro Kanton fünf Pilotveranstaltungen bewilligt werden können, die zwischen dem 1. bis zum 30. Juni durchgeführt werden. Diese sollen die Praktikabilität und soweit möglich die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen für die vorgesehenen Öffnungen testen. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen.

Zwei Pilotveranstaltungen bereits ausgewählt

Ende April wurden potenzielle Veranstalter vom Bund über die Möglichkeit der Durchführung von Pilotveranstaltungen informiert. Daraufhin gingen bei der Dienststelle Gesundheit und Sport zehn Gesuche ein. Ausgewählt für die Durchführung einer Pilotveranstaltung wurden bereits das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) und Spitzen Leichtathletik Luzern. Die Bewilligungen (u.a. der Schutzkonzepte) stehen jedoch noch aus. Die übrigen acht Gesuche wurden entweder von den Veranstaltern selbst zurückgezogen oder erfüllen die Auflagen und Bedingungen des Bundes nicht.

Veranstalter können weiterhin Gesuch einreichen

Somit können noch weitere drei Gesuche um die Durchführung von Pilotveranstaltungen bewilligt werden. Interessierte Veranstalter sind gebeten, ihr Gesuch bis kommenden Montag, 31. Mai 2021 um 12.00 Uhr bei der Dienststelle Gesundheit und Sport einzureichen: veranstaltungen@lu.ch.

Auflagen und Bedingungen des Bundes müssen erfüllt sein

Die Auflagen und Bedingungen des Bundes zur Durchführung einer Pilotveranstaltung umfassen unter anderem die Beschränkung des Zugangs auf Personen über 16 Jahre alt, die nachweislich genesen, geimpft oder getestet sind. Einzig bei Veranstaltungen im Freien ist die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben. Der Veranstalter muss zudem ein Schutzkonzept vorlegen, das die Risiken analysiert und die erforderlichen Schutzmassnahmen (inkl. Maskenpflicht und Abstand) aufzeigt. Ausserdem muss der Veranstalter eine Evaluation der Durchführung der Veranstaltung vorsehen. Die Pilotveranstaltung wird schliesslich bewilligt, wenn alle Auflagen und Bedingungen des Bundes erfüllt sind. Ebenso erfüllt sein müssen die Voraussetzungen des Bundes betreffend epidemiologischer Lage sowie Kapazitäten des Contact Tracings und der Gesundheitsversorgung.

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