Der Kanton Luzern setzte für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eine Begleitgruppe ein. (Foto zVg)
Der Kanton Luzern setzte für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eine Begleitgruppe ein. (Foto zVg)
03.12.2019

Kanton und Gemeinden gehen AFR 18 gemeinsam an

von RED (1)

Der Kanton Luzern setzte für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) eine Begleitgruppe ein. Erste Analysen des Finanzdepartements zeigten, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet sind.

An einem Workshop am 2. Dezember legten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und des Verbands der Luzerner Gemeinden gemeinsam die Themen, Schwerpunkte und den Fahrplan für die weiteren Arbeiten der Begleitgruppe fest. Dabei sprach sich eine Mehrheit der Gemeindevertreter für eine frühere Erstellung des Wirkungsberichts zur AFR 18 aus, der nach der heutigen Planung erst im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Vertreter beider Staatsebenen waren sich nach der Sitzung einig, dass die durch den Finanzdirektor initiierte Begleitgruppe eine gute Plattform bietet, um die Umsetzung der AFR 18 gemeinsam anzugehen.

Die Arbeit der Begleitgruppe ist auf vorerst zwei Jahre ausgelegt. Die Ergebnisse werden in geeigneter Form allen Gemeinden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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Differenzen nicht nur in AFR 18 begründet

Die Begleitgruppe wurde initiiert, um die Einführung der AFR 18 zu begleiten. Zudem werden einige Gemeinden gemäss ihren Budgets 2020 stärker von der Reform belastet als ursprünglich prognostiziert worden war. Finanzdirektor Reto Wyss führte diesbezüglich in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern. Analysen des Finanzdepartements zeigten, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet sind. Weitere Ursachen für die Unterschiede sind auch von der AFR 18 unabhängige Entwicklungen in den kommunalen Haushalten, politische Entscheide mit Einfluss auf die Gemeindefinanzen und eine vorsichtige Budgetierung. Zudem nahm die Finanzkraft der meisten – jedoch nicht aller – Luzerner Gemeinden zu. Diese unterschiedlichen Ausgangslagen erhöhen den Umverteilungsbedarf im kantonalen Finanzausgleich.

Auch wenn die Abweichungen zu den Finanzplänen nicht nur in der AFR 18 begründet sind, stehen die Gemeinden und der Kanton vor substanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren. So gilt es, die dynamischen Einflüsse der AFR18, zum Beispiel im Bereich Bildung und Soziales, regelmässig zu untersuchen. Es muss geprüft werden, ob die Aufgaben im Sinne einer effizienten Leistungserbringung am richtigen Ort angesiedelt sind. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ist dafür unabdingbar. Mit der Kick-off-Veranstaltung konnte ein nächster Schritt diesbezüglich gemacht werden.

Um einen allfälligen Korrekturbedarf in der mittleren Frist abschätzen zu können, wird der Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und dem Verband der Luzerner Gemeinden bis 2024 einen Wirkungsbericht erstellen.

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Schenkon und Schlierbach vertreten

Dem Finanzdirektor ist es ein grosses Anliegen, eine möglichst optimale Mischung von Gegnern und Befürwortern der AFR18, von finanzstarken und finanzschwächeren sowie von kleinen und grossen Gemeinden aus allen Regionen Luzerns in die Begleitgruppe einzubeziehen. Die folgenden Gemeinden sind in der Begleitgruppe vertreten: Buchrain, Ebikon, Eschenbach, Flühli, Hitzkirch, Stadt Luzern, Meggen, Menznau, Schenkon und Schlierbach.


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