Auch der Sempachersee litt unter den hohen Phosphoreinträgen durch Überdüngung.  (Foto Geri Wyss/Archiv)
Auch der Sempachersee litt unter den hohen Phosphoreinträgen durch Überdüngung.  (Foto Geri Wyss/Archiv)
30.08.2021

Kantonsgericht bestätigt Rechtmässigkeit der Phosphorverordnung

von RED (1)

Um den hohen Phosphoreinträgen in die Luzerner Mittellandseen entgegenzuwirken, passte der Kanton die Verordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts an. Daraufhin beantragten betroffene Landwirte beim Kantonsgericht, die Rechtmässigkeit dieser Änderung zu prüfen. Dieses bestätigte nun deren Rechtmässigkeit.

In den drei Mittellandseen Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee hat sich die Phosphorkonzentration zwar verbessert, ist aber nach wie vor zu hoch, und die Anforderungen an die Wasserqualität gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung werden noch nicht erfüllt. Um langfristig die Umwelt zu schützen, hat der Kanton Luzern deshalb Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Nährstoffemissionen in der Landwirtschaft reduzieren. So hat der Regierungsrat per 2021 die Phosphorverordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts verschärft. Unter anderem bedeutet dies, dass rund um die Mittellandseen weniger gedüngt werden darf und die Tierbestände nicht aufgestockt werden dürfen. Im August 2020 haben 145 Landwirte beim Kantonsgericht beantragt, die Rechtmässigkeit dieser Änderungen der Phosphorverordnung zu prüfen.

Vom Bund vorgeschriebene Pflicht

In seinem Urteil vom 20. August hat das Kantonsgericht den Antrag der Landwirte abgewiesen. Es ist zum Schluss gekommen, dass der Regierungsrat aufgrund des kantonalen Rechts zuständig und ermächtigt sei, die Phosphorverordnung mit den angefochtenen Vorschriften zu ergänzen, und dass sich diese rechtskonform anwenden lassen. Eine Gesetzesanpassung durch den Kantonsrat sei dazu nicht nötig, weil die neuen Pflichten grundsätzlich nicht erheblich in die Rechtsstellung der Landwirte eingreifen. Des Weiteren hielt das Kantonsgericht in seinem Urteil fest: «Die angefochtenen Änderungen bezwecken, die bundesrechtlich vorgeschriebene Pflicht des Kantons im Gewässerschutz zu erfüllen.» Zudem teilt das Kantonsgericht die Haltung des Regierungsrats, dass die bisher getroffenen kommunalen, regionalen und kantonalen Massnahmen nicht genügt hätten, «um zu erreichen, dass die drei Seen die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität erfüllen». Das Kantonsgericht kommt zum Schluss: «Entsprechend geht es mit den neuen Massnahmen nicht lediglich darum, die Senkung der Phosphorkonzentration zu beschleunigen, sondern darum, die angestrebte Senkung überhaupt einmal zu erreichen.» Das Urteil des Kantonsgericht ist noch nicht rechtskräftig.

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Herausforderndes Spannungsfeld

Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, begrüsst die Entscheidung des Kantonsgerichts und betont: «Unser Departement steht in einem herausfordernden Spannungsfeld zwischen Umwelt und Landwirtschaft. Mir ist es aber ein besonderes Anliegen, dass wir zusammen die gesteckten Ziele erreichen und die Phosphorkonzentration in den Mittellandseen auf ein umweltverträgliches Niveau bringen.» Er fügt hinzu: «Den Ausgang des Verfahrens sehen wir als wichtigen Schritt hin zur Reduktion der Phosphorbelastung der Mittellandseen und als Bestätigung des eingeschlagenen Weges.»


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