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Kantonsgericht fällt neues  Urteil gegen Paul Estermann

02. Dezember 2022

Das Kantonsgericht fällte ein neues Urteil gegen den Springreiter Paul Estermann. Er bleibt der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei für schuldig befunden. Das Verfahren betreffend eines weiteren Vorfalls mit dem Pferd «Lord Pepsi» wurde jedoch eingestellt. 

Im Februar 2022 hatte das Bundesgericht das Urteil gegen den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Kantonsgericht zurückgewiesen.

In der Neubeurteilung vom 18. November 2022 spricht das Kantonsgericht Paul Estermann nun der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei für schuldig und bestraft ihn mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. In Bezug auf zwei Vorfälle mit dem Pferd «Lord Pepsi» spricht das Kantonsgericht den Springreiter wie bereits im Urteil vom 7. Januar 2021 vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Zudem wurde das Verfahren betreffend eines weiteren Vorfalls mit dem Pferd «Lord Pepsi», welcher vom Bundesgericht beanstandet worden war, eingestellt. Gemäss Bundesgericht genügte der Strafbefehl in Bezug auf die Vorwürfe den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht. Der Beschuldigte hat 80 Prozent der Kosten des Untersuchungsverfahrens und 60 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 

Der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann war 2019 vom Bezirksgericht Willisau der mehrfachen Tierquälerei gegen das Pferd «Castlefield Eclipse» und gegen das Pferd «Lord Pepsi» schuldig gesprochen und zu 100 Tagessätzen und einer Busse von 4000 Franken verurteilt worden. Daraufhin hatte der Springreiter das Urteil ans Kantonsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen. 

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