Der Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 wird wohl noch viel zu reden geben. (Foto Pixabay)
Der Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 wird wohl noch viel zu reden geben. (Foto Pixabay)
05.10.2022

Kommission ist mit dem AFP nicht einverstanden

von Pd (1)

Die Planungs- und Finanzkommission PFK des Kantonsrates stimmt dem Voranschlag 2023 zu und belässt den Steuerfuss auf dem bisherigen Niveau. Den Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 genehmigt sie nicht. Zudem beschloss sie diverse Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 und einen Sonderkredit im Kulturbereich.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) den Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 (AFP) mit dem Voranschlag 2023 vorberaten. Die PFK hat sich nach einer Information durch alle Departementsvorsteher, den Staatsschreiber und den Präsidenten des Kantonsgerichts sowie nach einer ausgiebigen Beratung mehrheitlich gegen eine Genehmigung des AFP 2023–2026 entschieden. Sie beschloss aber den Voranschlag 2023 und beliess den Steuerfuss bei 1.60 Einheiten.

Voranschlag 2023

Den Voranschlag für 2023 liess die Kommission unangetastet. Keine Mehrheiten fanden die Anträge, auf zusätzliche für die Wirtschaftsförderung eingestellte Ausgaben von 150'000 Franken zu verzichten und für das generelle Wachstum des budgetwirksamen Personalaufwands 3 Prozent statt 1,5 Prozent einzustellen. Ebenfalls lehnte die Mehrheit der Kommission Anträge ab, welche die geplante Aktienkapitalerhöhung der LUKB betrafen. Für die kommenden Jahre ist aber gemäss der PFK eine Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen.

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AFP 2023–2026

Für die Überarbeitung des AFP macht die PFK diverse Bemerkungen. Eine Mehrheit der PFK kritisierte die vom Regierungsrat in vielen Bereichen vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben und das grosse geplante Stellenwachstum. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels wird bezweifelt, dass all diese neuen Stellen tatsächlich besetzt werden können. Auch bemängelte die PFK, dass der AFP nicht konform sei mit dem erst im Juni 2022 beschlossenen neuen Finanzleitbild des Kantons Luzern. Dessen erster Grundsatz lautet, dass der Kanton Luzern Leistungen priorisiert und den Spielraum für strategische Schwerpunkte nutzt. Diese Priorisierung sei nicht vorgenommen worden, weshalb dies nun durch den Kantonsrat gemacht werden müsse. Konkret sollen die für den Stellenaufwuchs eingestellten Budgetbeträge nicht für andere Leistungen innerhalb des Globalbudgets verwendet werden dürfen. Nicht beanspruchte Kredite für den Stellenaufwuchs im Budget 2023 dürfen nicht auf das Budget 2024 übertragen werden. Ab dem AFP 2024–2027 sollen nur Stellen im AFP berücksichtigt werden, deren Rekrutierung realistisch sei. Durch eine gezielte Priorisierung auf der Ausgabenseite seien Aufwand und Ertrag in Einklang zu bringen, so die Kommission. Für die langfristige Investitionsplanung und die entsprechende Projektion der Nettoschulden seien ab AFP 2024–2027 mehrere Szenarien und der daraus resultierende Handlungsbedarf aufzuzeigen. Im Bereich Strassen- und Schifffahrtswesen sei eine Analyse der Kostendeckungsgrade von Gebühren und Administrativmassnahmen durchzuführen. Die Deckungsgrade seien so anzupassen, dass diese bei den Gebühren maximal 115 Prozent und bei den Administrativmassnahmen mindestens 100 Prozent betragen, so die Meinung der Kommission. Die Ergebnisse der Analyse seien im AFP 2024–27 abzubilden. Die Finanzkontrolle soll eine Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die grossen Kulturinstitutionen keine Überentschädigungen aus Covid-Geldern erhalten haben. Allfällige Überentschädigungen dürfen gemäss PFK weder bei diesen Betrieben noch beim Zweckverband Grosse Kulturbetriebe zu einer Aufstockung der vorgesehenen Mittel führen. Nach der Prüfung durch die Finanzkontrolle seien eventuelle Überentschädigungen aus Covid-Entschädigungen im Planjahr 2024 von der eingestellten Zuweisung in Abzug zu bringen. Zudem sei zu prüfen, wie projektspezifisches Fachpersonal bei Strassen- und Naturgefahrenprojekten über die Investitionsrechnung abgerechnet werden kann. Die PFK wird dem Kantonsrat beantragen, dass der AFP erst auf die Planungsperiode 2024−2027 zu überarbeiten sei.

Nachtragskredite Voranschlag 2022

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Zustimmung zu einem Sonderkredit von 4,04 Millionen Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Covid-19-Pandemie im Kulturbereich. Weiter beantragt der Regierungsrat zwölf Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 im Umfang von rund 23,5 Millionen Franken. Etwas über 15 Millionen Franken Mehrkosten fallen in der Bildung an. Daneben werden in den Bereichen Kultur sowie Öffentliche Ordnung und Sicherheit grössere Nachtragskredite nötig. Die Mehrheit der PFK stimmte den Nachtragskrediten aufgrund der erhaltenen Informationen durch die betroffenen Departemente zu. Am meisten gab der Sonderkredit im Kulturbereich zu diskutieren. Angesichts der zum AFP beschlossenen Bemerkung betreffend der Überprüfung von Überentschädigungen war die Mehrheit der PFK aber bereit, dem Sonderkredit zuzustimmen. Der Kantonsrat wird die Vorlagen voraussichtlich an der Oktobersession 2022 beraten.


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