An der Eingangskontrolle des Drive-In-Testzentrums in Nottwil.  (Foto Thomas Stillhart)
An der Eingangskontrolle des Drive-In-Testzentrums in Nottwil.  (Foto Thomas Stillhart)
06.11.2020

«Lassen Sie sich testen, wenn Sie Symptome haben»

von RED (1)

Gesundheitsdirektor Guido Graf appelliert an die Bevölkerung: «Lassen Sie sich möglichst rasch testen, wenn Sie Symptome von Covid-19 haben oder durch die SwissCovid-App benachrichtigt wurden.» Das sei ein wichtiger Beitrag, um die Ausbreitung zu verhindern.  

Für die Bekämpfung der Epidemie sei es wichtig, möglichst alle Ansteckungen zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen, teilt das Gesundheitsdepartement mit. Deshalb appelliert der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf an die Bevölkerung: «Lassen Sie sich möglichst rasch testen, wenn Sie Symptome von Covid-19 haben oder durch die SwissCovid-App benachrichtigt wurden.»

Ein wichtiger Beitrag von allen 

Und Guido Graf fährt fort: «Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um eine weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern.» Die hohe Positivitätsrate (23,7 Prozent, Stand 6. November) zeige, dass sich im Kanton Luzern aktuell zu wenige Personen testen lassen.

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Für eine Ansteckung mit Covid-19 sprechen Symptome wie eine akute Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen), Fieber, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns sowie akute Verwirrtheit oder eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen.

Täglich von 13 bis 19 Uhr offen

Die drei kantonalen «Drive-In»-Testzentren an den Standorten Luzern (Armeeausbildungszentrum Luzern, AAL), Nottwil (Gelände des Schweizer Paraplegiker Zentrums SPZ) und Entlebuch (Businesspark Aentlebuch) sind gut erreichbar und montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr geöffnet.

Der Zugang zu den Testgeländen ist aus Sicherheitsgründen nur mit dem Auto oder dem Motorrad möglich. Das Mindestalter für die Zulassung zum Test liegt bei 16 Jahren. Getestet wird nur, wer die aktuell gültigen Beprobungskriterien des BAG erfüllt.

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Die Anmeldung muss zwingend über ein Online-Formular vorgenommen werden. Mitgenommen werden zum Test muss die ID oder der Pass sowie die Krankenversicherungskarte.

Rasche Mittelung des Testresultats

Die kantonalen Testzentren streben eine möglichst rasche Übermittlung des Befundes an. So kann sichergestellt werden, dass sich positiv getestete Personen so rasch als möglich in Selbstisolation begeben können. Die Patientinnen und Patienten werden per E-Mail orientiert, sobald das Resultat vorliegt.

Sie können ihr Testresultat nach einer Verifizierung via SMS direkt abrufen. Aus diesem Grund müssen bei der Anmeldung die persönliche E-Mailadresse und die Mobiltelefonnummer erfasst werden. Die Patientinnen und Patienten können bei der Anmeldung angeben, ob der jeweiligen Hausärztin oder dem Hausarzt eine Kopie des Testresultats übermittelt werden soll.

Daher können die Patientinnen und Patienten bei der Anmeldung im gewünschten Fall die E-Mailadresse der Hausärztin oder des Hausarztes mitteilen.

Kostenlose Tests

Seit dem 25. Juni übernimmt der Bund sämtliche Kosten für COVID-19-Tests, sofern die zu testende Person Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweist oder durch die SwissCovid-App benachrichtigt wurde.

Damit ist gewährleistet, dass alle Patientinnen und Patienten gleichbehandelt werden. Die Abrechnung der Testleistungen erfolgt durch das Testzentrum direkt mit der zuständigen Krankenversicherung.


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