Aktuell arbeiten Bund und Kantone die Härtefallregelung II aus (Visualisierung zVg)
Aktuell arbeiten Bund und Kantone die Härtefallregelung II aus (Visualisierung zVg)
12.01.2022

Luzerner Firmen erhielten 232 Millionen Franken

von Red

Das erste Härtefallprogramm ist seit Ende 2021 beendet. 1889 Luzerner Unternehmen haben von der öffentlichen Hand 232 Millionen Franken erhalten, um die Corona-Krise zu bewältigen. Aktuell arbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen ein weiteres Härtefallpaket aus.

1889 Luzerner Firmen wurden von der öffentlichen Hand mit rund 232 Millionen Franken unterstützt. «Das Ziel einer pragmatischen, nachhaltigen und ergänzenden Unterstützung konnte im Kanton Luzern erreicht werden», ist der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss überzeugt. 232 Millionen Franken haben Bund und Kanton an hiesige Firmen, die als Härtefall gelten, ausbezahlt. Wyss sagt: «Das Programm hat gut funktioniert. Wir verzeichnen im Kanton weder eine höhere Arbeitslosigkeit noch eine Konkurswelle, wie das einst zu befürchten war.» Das sei ein Zeichen, dass die Härtefallmassnahmen richtig waren und das Ziel erreicht wurde. Das, so betont Reto Wyss, liege nicht nur an der Finanzspritze der öffentlichen Hand, sondern sei auch den Unternehmen im Kanton zu verdanken. «Sie haben während der schwierigen Zeit innovativ gehandelt und waren stets bestrebt, wo möglich, die Krise eigenständig zu meistern.»

Bedingte Gewinnbeteiligung des Kantons

Zum Teil konnten Unternehmen, die Härtefallgelder erhalten haben, in den Jahren 2020 und 2021 Gewinne erzielen. Reto Wyss sagt dazu: «Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht, weil sie bestätigt, dass die Massnahmen gegriffen haben und unsere Wirtschaft robust ist.» Gleichwohl werden diese Fälle nun genauer angeschaut. «Es handelt sich bei den finanziellen Mitteln für die Härtefälle um Steuergelder – diese müssen wir sorgfältig und zielgerichtet einsetzen.» Der Kanton Luzern setzt die Vorgaben der bedingten Gewinnbeteiligung des Bundes für sämtliche Betriebsgrössen um. Damit ist sichergestellt, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das heisst, unterstützte Firmen müssen Härtefallgelder bis zur Höhe ihrer Gewinne nun dem Kanton zurückzahlen. Damit aber eine pragmatische Lösung überhaupt möglich war und die Firmen zeitnah Geld erhielten, war es richtig, ein pauschales Modell in Kombination mit einer flächendeckenden bedingten Gewinnbeteiligung umzusetzen. «Wir haben stets kommuniziert, dass wir zwar unkompliziert und pragmatisch Hilfe leisten möchten, aber mit Steuergeldern keine Firmengewinne finanzieren. Darum ist die bedingte Gewinnbeteiligung folgerichtig», hält Reto Wyss fest.

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Zwei Dutzend Beschwerden

Weiter zeige sich, dass der Kanton mit seinen Partnern die Gesuche korrekt bearbeitet hat. Diverse externe Überprüfungen sind zum Schluss gekommen, dass keine Unregelmässigkeiten vorliegen und der Kanton mit seinen Verordnungen eine korrekte Basis geschaffen hat. Nichtsdestotrotz haben rund zwei Dutzend Betriebe beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht. Dies aus unterschiedlichen Gründen. Eine Handvoll Beschwerden wurden bereits zugunsten des Kantons entschieden.

Härtefallregelung II steht an

Aktuell sind Bund und Kantone daran, die Härtefallregelung II auszuarbeiten, die Ende des ersten Quartals 2022 in Kraft treten soll. Bis Mitte Januar können die Kantone zur Vernehmlassung des Bundes Stellung beziehen. Sobald die neue Härtefallregelung vorliegt, wird der Kanton Luzern erneut informieren. Das Luzerner Finanzdepartement wird auch bei der neuen Regelung wiederum die Sozialpartner und Wirtschaftsverbände bei der Umsetzung miteinbeziehen. «Es hat sich gezeigt, dass ein enger Austausch zwischen dem Finanzdepartement und den involvierten Akteuren eine gute Basis schafft, um erfolgreiche Lösungen umzusetzen», bilanziert Reto Wyss.