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Luzerner Kantonsspital führt 3G-Regel für Besuche ein

02. November 2021

Ab dem 8. November sind Besuche am Luzerner Kantonsspital (Luks) nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich (3G-Regel). Gleichzeitig werden die geltenden Besuchseinschränkungen gelockert. Neu können alle stationären Patientinnen und Patienten täglich wieder zwei Besuche ohne Zeitbeschränkung empfangen. Die Maskenpflicht bleibt im ganzen Luks bestehen.

Seit Mitte September haben in besonders sensiblen Bereichen wie den Geburtsabteilungen und der Neonatologie nur geimpfte, genesene oder getestete Besucherinnen und Besucher Zutritt. Aufgrund der ersten Erfahrungen, der Empfehlungen des nationalen Zentrums für Infektionsprävention Swissnoso sowie der Einschätzung, dass die kalte Jahreszeit die epidemiologische Lage erneut negativ beeinflussen könnte, wird diese 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher ab dem 8. November auf alle stationären Abteilungen des Luks ausgeweitet, wie das Luks in einer Mitteilung verlauten lässt. Zudem gilt an allen Luks-Standorten nach wie vor eine generelle Maskenpflicht.

Somit berechtigt grundsätzlich ein gültiges Covid-Zertifikat für einen Besuch am Luks. Wer kein Zertifikat besitzt, kann alternativ ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen (nicht älter als 48 Stunden). Dazu können sich Betroffene in allen externen Testzentren oder nach entsprechender Online-Voranmeldung auch regulär in den Testzentren des Luks testen lassen (kein Walk-in). Die Kosten für Antigen-Schnelltests für Besuche in Gesundheitseinrichtungen trägt der Bund. Für diese Tests wird kein Covid-Zertifikat ausgestellt.

Besuchseinschränkungen werden gelockert

Gleichzeitig mit der Einführung der 3G-Regel werden die Besuchseinschränkungen gelockert, was einem weiteren Schritt in Richtung Normalität entspricht. Neu sind innerhalb der Besuchszeiten für stationäre Patientinnen und Patienten wieder zwei Besuche pro Tag ohne Zeitbeschränkung möglich (bisher eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde). Ausnahmen gelten für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungs-bedürftigen Patientinnen und Patienten sowie in folgenden Bereichen:

▪ Covid-19-Stationen: Hier gilt nach wie vor ein generelles Besuchsverbot.

▪ Ambulant: Zugelassen ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist. Ambulante Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

▪ Frauenklinik: In der Neonatologie in Luzern haben Eltern und Geschwister Zugang. Es gilt die 3G-Regel.

▪ Kinderspital: Beide Elternteile und die Geschwister sind für Besuche zugelassen. Es gilt die 3G-Regel.

Die Kontrolle der Covid-Zertifikate sowie der Testnachweise wird an allen Standorten auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Die generelle Maskenpflicht sowie die Abstand- und Hygieneregeln sind weiterhin strikt einzuhalten und die Restaurants sind nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Luks geöffnet. Für letztere gilt ebenfalls eine Zertifikats- resp. Testpflicht und bei den stationären Patientinnen und Patienten ohne Zertifikat findet weiterhin ein Covid-19-Eintrittsscreening statt.

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