Muss eine Mutter zwei Wochen vor Geburt wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden ihre Arbeit niederlegen, werden diese beiden Wochen zurzeit an den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub angerechnet. Das soll sich per 1. Januar 2023 ändern, teilt der Kanton Luzern mit. Die Regierung hat entschieden, dass der beim Arbeitgeber Kanton geltende besoldete 16-wöchige Mutterschaftsurlaub vollständig ab Geburt in Anspruch genommen werden kann. Diese Anpassung geht zurück auf das Postulat von Melanie Setz Isenegger. Sie hat im Vorstoss vorgeschlagen, auf die Anrechnung der letzten zwei Wochen vor Geburt bei Niederlegung der Tätigkeit wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden zu verzichten, sodass der 16-wöchige Mutterschaftsurlaub vollumfänglich nach der Geburt bezogen werden kann. Auch der Kanton Luzern sei vom Fachkräftemangel betroffen, sodass das Rekrutieren von Mitarbeitenden herausfordernd ist. Massnahmen wie der bessere Mutterschaftsurlaub tragen zur Arbeitgeberattraktivität bei. Darüber sind sich Regierungsrat und oberster Personalchef Reto Wyss sicher. «Wir müssen und wollen ein Arbeitgeber sein, der attraktiv ist. Dies beinhaltet nicht nur Saläre, sondern weitere Elemente, wie etwa agiles und flexibles Arbeiten sowie generell gute Rahmenbedingungen.»
Region
Mehr Urlaub für Mütter
29. November 2022
Der Luzerner Regierungsrat verbessert ab Januar 2023 den Mutterschaftsurlaub bei kantonalen Mitarbeiterinnen. Neu wird Müttern der gesamte besoldete Urlaub von 16 Wochen ab Geburt gewährt.