Das Luzerner Kantonsgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Naturschutzverbänden in Zusammenhang mit der Platzierung eines Schulpavillons in Knutwil gutgeheissen. Den einsprechenden Naturschutzorganisationen wurde die von der Gemeinde verwehrte Beschwerdelegitimation zugesprochen.
Knutwil
Naturschutzverbände bekommen Recht
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