Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten zwei Tage und den kühleren Temperaturen hebt der Kanton Luzern das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen im ganzen Kantonsgebiet per sofort auf. Das bedeutet: Feuer sind auch wieder ausserhalb von fest eingerichteten Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe erlaubt. Zudem dürfen am 1. August Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Kanton Luzern ruft die Luzerner Bevölkerung aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und Feuerwerkskörpern auf.
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Der Kanton Luzern hebt das bedingte Feuerverbot auf, mahnt aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer.
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