Der Kantonsrat lehnt eine Motion von Angela Lüthold-Sidler ab, die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Häusern gesetzlich verankern wollte. (Foto Unsplash/Waldemar)
Der Kantonsrat lehnt eine Motion von Angela Lüthold-Sidler ab, die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Häusern gesetzlich verankern wollte. (Foto Unsplash/Waldemar)
18.03.2024

Nutzung der Windkraft soll nicht mit Mindestabstand eingeschränkt werden

von sda (1)

Für Windkraftanlagen soll im Kanton Luzern kein Mindestabstand zu bewohnten Häusern im Gesetz verankert werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von Angela Lüthold (SVP) mit 81 zu 25 Stimmen abgelehnt.

Der Kanton sieht in seinem Richtplan zur Eingrenzung der Gebiete, in denen der Wind zur Stromproduktion genutzt werden kann, einen Abstand von 300 Metern zu Bauzonen vor. Die konkreten Abstände sollen im Einzelfall geprüft werden und nach den massgeblichen Vorschriften, etwa dem Lärmschutz, festgelegt werden. Dies werde auch bei den Strassen so gemacht, sagte Baudirektor Fabian Peter (FDP) im Kantonsrat.

Lüthold genügt dies nicht. Heute hätten Windkraftanlagen eine Höhe von 250 Metern, erklärte sie in ihrer Motion. Sie forderte deswegen, dass der Kanton im Gesetz einen Mindestabstand zu Siedlungen und bewohnten Häusern festlegt. Dieser soll drei Mal so gross sein wie die Anlage hoch.

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Gesundheit ausser Acht gelassen

Die Windkraft werde gefördert, die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung dabei ausser Acht gelassen, sagte Lüthold. Windräder könnten havarieren, zudem erzeugten sie ein Geräusch. Sie bezweifelte, dass mit Windkraftanlagen wirtschaftlich Strom erzeugt werden könne.

Im Richtplan sind 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können. Bei einem 700-Meter-Abstand würde diese Fläche um 96 Prozent schrumpfen, erklärte der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort.

Muff vermutet Pläne zur Verhinderung der Anlagen

Das Potenzial für die Nutzung der Windkraft würde mit der Motion von Lüthold drastisch reduziert, sagte Simon Howald (GLP). Sara Muff (SP) vermutete, dass es Lüthold nicht um die Vermeidung von Lärm, sondern um die Verhinderung von Windkraftanlagen gehe. Thoma Grüter (Mitte) sagte, «wir müssen jetzt bei der Windenergie weiterkommen».

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Korintha Bärtsch (Grüne) forderte, dass die von Lüthold aufgeworfenen Fragen konstruktiv gelöst werden. Gaudenz Zemp (FDP) sagte, Windräder könnten für die Betroffenen einen gravierenden Nachteil haben. Das gelte aber auch für andere Infrastrukturanlagen, wie etwa Endlager für atomaren Abfall.

Lütholds Motion wurde im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes behandelt. Das Ziel der Revision ist es, den Ausbau der Windenergie zu fördern.

Info

Kantonsrat will Ausbau der Windenergie beschleunigen

Das Parlament lehnte einen Antrag von Willi Knecht (SVP) mit 81 zu 25 Stimmen ab. Dieser wollte, dass kommunale Bewilligungen und Pläne für Windkraftanlagen, die einen wichtigen Beitrag an die Stromversorgung leisten, erforderlich sind.

Knecht sagte, das vorgesehene Planungsverfahren sei unschweizerisch. Der Kanton solle die Meinung der Stimmberechtigten in den Gemeinden abholen müssen.

Der Kantonsrat diskutierte Knechts Forderung nicht. Beim Eintreten war bereits erklärt worden, dass das kantonale Plan- und Genehmigungsverfahren der Kern der Gesetzesvorlage sei, welche den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel hat.

Die Ratsmehrheit folgte somit dem Regierungsrat und sprach sich für das kantonales Plan- und Genehmigungsverfahren aus. Begründet wurde dies vor allem mit einer Verfahrensbeschleunigung. Solche Verfahren gebe es bereits beim Strassen- und Wasserbau und hätten sich bewährt.

Bei grossen Wind- und Wasserkraftwerken würden zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre liegen, begründete der Regierungsrat in seiner Botschaft die Änderung. Damit werde der dringend nötige Ausbau erschwert. Einzelinteressen in den Gemeinden könnten wichtige Vorhaben im öffentlichen Interesse heute verzögern oder verunmöglichen.

Das kantonale Verfahren soll nur für grössere Projekte gelten. Über kleinere Vorhaben, an denen ein kommunales Interesse besteht, sollen weiterhin die Stimmberechtigten der Standortgemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung entscheiden. Als Grenze sieht der Regierungsrat bei Windkraftanlagen eine Jahresproduktion von 10 Gigawattstunden.


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