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Region

Regierung genehmigt regionalen Teilrichtplan Wanderwege

18. März 2020

Der regionale Teilrichtplan Wanderwege wurde zur Qualitätsverbesserung des Wanderwegnetzes Kanton Luzern vom Regierungsrat genehmigt.

An der Delegiertenversammlung vom 10. Dezember 2019 beschlossen die Delegierten des Gemeindeverbands und des Regionalen Entwicklungsträgers (RET) Sursee-Mittelland den regionalen Teilrichtplan Wanderwege. Dieser besteht aus einer Karte (1:25'000), einem Bericht und Massnahmeblättern. Gleichzeitig beschlossen sie die Aufhebung der bestehenden Wanderwegrichtpläne Rottal-Wolhusen (die Gemeinden Buttisholz und Grosswangen betreffend) und Surental-Sempachersee-Michelsamt. Auslöser für die Überprüfung der regionalen Wanderwegrichtpläne war das Projekt «Qualitätsverbesserung Wanderwegnetz Kanton Luzern». 

Stetige Überprüfung

Die RET sind gemäss Koordinationsaufgabe M6-4 des kantonalen Richtplans 2015 verpflichtet, das Wanderwegnetz auf ihrem Gebiet laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan vom 10. Dezember 2019 sowie die Aufhebung der bestehenden Wanderwegrichtpläne Rottal-Wolhusen (betr. die Gemeinden Buttisholz und Grosswangen) und Surental-Sempachersee-Michelsamt genehmigt.

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