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Regierung will Bonus-Malus für Elektroautos 

17. Juni 2023

Im Kanton Luzern sollen Autos mit einem geringen CO2-Ausstoss während fünf Jahren von einem Steuerrabatt von 80 Prozent profitieren. Wer dagegen ein Auto fährt, das viel Kohlenstoffdioxid ausstösst, soll mit einem Steuerzuschlag bestraft werden.

Der Luzerner Regierungsrat hat am Montag seine Revision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben vorgestellt. Die neuen Bestimmungen haben das Ziel, die Höhe der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten festzulegen. Diese Ökologisierung war vom Kantonsrat anlässlich seiner Klimadebatte 2019 verlangt worden.

Neu sollen die Autos statt nach Hubraum nach dem Gesamtgewicht und der Leistung besteuert werden. Das Gewicht soll mit 70 Prozent, die Leistung mit 30 Prozent gewichtet werden. Diese Mischrechnung begründet der Regierungsrat damit, dass die CO2-armen Elektrofahrzeuge wegen ihren Batterien schwerer sind als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

Der Regierungsrat will dabei besonders energieeffiziente und CO2-arme Fahrzeuge mit einem Steuerrabatt belohnen. Den Abschlag von 80 Prozent während fünf Jahren sollen die Autos erhalten, die der Energieeffizienzkategorie A und B angehören und deren CO2-Emissionen kleiner sind als die Hälfte des jeweiligen vom Bund festgelegten Zielwerts. Dieser liegt derzeit bei 118 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Schwelle für den Bonus beträgt somit 59 Gramm CO2/km.

Kein Bonus für Benziner

Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft fest, dass kein allein durch einen Verbrennungsmotor angetriebenes Auto die Bedingungen für einen Bonus erfülle. Kleinere und mittelgrosse rein elektrisch betriebene Autos würden die Bedingungen für den Steuerrabatt einhalten, nicht aber grosse, schwere und sportliche E-Autos. Gleiches gelte für Hybride und die meisten Plug-in-Hybride.

Die durch den Rabatt zu erwartenden Steuerausfälle sollen die «schmutzigen» Autos kompensieren. Für sie sieht der Regierungsrat wie bisher einen unbefristeten Malus von maximal 30 Prozent vor. Die Grenze wird wie bisher über die Euro-Abgasnorm definiert oder neu einem CO2-Ausstoss, der mehr als doppelt so hoch ist wie der Zielwert des Bundes (derzeit 118 Gramm/km). Veteranenfahrzeuge bleiben vom Malus ausgenommen.

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