05.07.2018

Sempach: Stiftung Landschaftsschutz reüssiert am Kantonsgericht

Das Luzerner Kantonsgericht hiess eine Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz gegen ein Bauprojekt ausserhalb des Siedlungsgebiets in Sempach vollumfänglich gut.

Am 5. Januar 2017 titelte der Tagesanzeiger «Vom Stall zur Landvilla». Gemeint war der Jahre zuvor (2014) erfolgte Abriss eines historischen Wohnhauses 1689/90 sowie eines Stallgebäudes ausserhalb der Bauzone oberhalb des Sempachersees (Gemeinde Sempach). Ursprünglich waren zwei luxuriöse Wohnhäuser geplant. Bauherr war ein Luzerner Rechtsanwalt. 2016 wurde aufgrund der Einsprache der Stiftung Landschaftsschutz (SL) das Projekt abgeändert und aus den beiden beabsichtigen Wohnhäusern plötzlich ein landwirtschaftlich zonenkonformes Wohnhaus und ein Ökonomiebau, wie SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald in einer Medienmitteilung festhält. Die SL erhob sodann Beschwerde an das Kantonsgericht Luzern.

Das Kantonsgericht Luzern gab ihr nun vollumfänglich Recht (Entscheid vom 21. Juni). Das Gericht rügt vor allem die erteilte Bewilligung der kantonalen Dienststelle Rawi. Wörtlich hätte die Dienststelle den Art. 24c RPG für zonenwidrigen Wohnbau gar nicht
anwenden dürfen, da der Eigentümer behauptete, er und sein Sohn würden das landwirtschaftliche Gewerbe selber aktiv betreiben. Für den Hof fehlte aber das notwendige Betriebskonzept. Aus diesem Grund wurde das Geschäft zur Neubeurteilung an den
Kanton und die Gemeinde zurückgewiesen.

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«Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie gross der Druck auf das Nichtsiedlungsgebiet ist und wie viele Tricks angewendet werden, um sich eine Bewilligung mit enormem privatem Mehrwert zu ergattern», schreibt Rodewald.


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