Die Sperrung wird für einen Zeitraum von fünf Arbeitstagen erforderlich sein, da der Strassenraum als Lagerfläche für die vorgefertigten Holzelemente genutzt wird.
Die Zu- und Ausfahrt zu den Liegenschaften an der Wibergstrasse 7 und 10 bleibt weiterhin gewährleistet. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen.
Die temporäre Strassensperrung wurde von der Gemeinde Knutwil genehmigt. Zudem wurden die Blaulichtorganisationen, die Post sowie die Kehrichtabfuhr entsprechend informiert. Eine vereinfachte Signalisation wird in der näheren Umgebung installiert.
Da das Wetter eine entscheidende Rolle für die Durchführung der Arbeiten hat, kann derzeit nicht mit absoluter Sicherheit bestätigt werden, dass die Arbeiten wie geplant am 17. Februar beginnen werden. Sollte sich der Beginn verschieben, können und der folgenden Mailadresse informationen erbeten werden: fa@kevinjans.ch.