Bei Wind- und Wasserkraftanlagen vergehen zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung meist weit über 20 Jahre. (Unsplash/Thomas Reaubourg)
Bei Wind- und Wasserkraftanlagen vergehen zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung meist weit über 20 Jahre. (Unsplash/Thomas Reaubourg)
12.12.2023

Verfahren sollen beschleunigt werden

von sda (1)

Ein der Luzerner Regierung vorliegender Entwurf hat zum Ziel, die Verfahren insbesondere für grössere Windkraftanlagen zu beschleunigen.

Der rasche Ausbau der einheimischen Energieproduktion und damit die Stärkung der Versorgungssicherheit ist vor dem Hintergrund des aktuellen Weltgeschehens und dem fehlenden Rahmenabkommen mit der EU von hoher Bedeutung. Der vom Kantonsparlament in der März-Session 2022 zustimmend zur Kenntnis genommene Planungsbericht Klima und Energie stellt dafür die Weichen. Verschiedene Massnahmen aus dem Planungsbericht sehen eine Änderung von gesetzlichen Grundlagen vor. Mit der vorliegenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird nun eine erste Etappe umgesetzt.

Verfahrensdauer soll reduziert werden

Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, nimmt zudem Bezug zu Bundesvorgaben: «Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind der Bau neuer und der Ausbau bestehender Anlagen für erneuerbare Energien zwingend nötig.» Gegenwärtig dauern die Planungs- und Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien zu lange. Bisweilen verstreichen namentlich für Grossenergieanlagen (Wasser und Wind) zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre. Dadurch wird der Ausbau erschwert. Sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene sowie von Seite der Projektinitiantinnen und -initianten werden deshalb mit Nachdruck Anpassungen gefordert. «Mit dem Plangenehmigungsverfahren wird das Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien deutlich kürzer und effizienter. Damit werden auch die Realisierungsrisiken für die Investorinnen und Investoren minimiert», fügt Regierungspräsident Fabian Peter hinzu.

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Leistungsfähige Ladeinfrastruktur

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Parkplätze von Gebäuden mit sechs und mehr Wohnungen bei Neubauten oder bei einer baubewilligungspflichtigen Erweiterung oder Änderung der Einstellhalle mit einer Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. «Der Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine zentrale Voraussetzung, damit sich die Elektromobilität durchsetzen kann», erklärt der Energiedirektor weiter. Nur so lässt sich das im Planungsbericht Klima und Energie gesetzte Ziel «Netto null bis 2050» im Handlungsfeld Verkehr und Mobilität erreichen. Mit dieser Anpassung wird die Motion M 414 von Thomas Meier umgesetzt.

Klimaangepasstes Bauen

Weiter führt der Klimawandel unter anderem zu heisseren Sommern und anhaltenden Trockenphasen sowie häufigen und intensiveren Starkniederschlägen. Die erhöhte Wärmebelastung wirkt sich negativ auf die Bevölkerung sowie die Pflanzen- und Tierwelt, den Wasserhaushalt und Infrastrukturanlagen aus. Die Hitzebelastung variiert räumlich stark. Insbesondere in dicht bebauten Siedlungen werden Bauten, Strassen oder versiegelte Plätze während des Tages stark aufgeheizt und geben während der Nacht die gespeicherte Wärme nur langsam ab. Vor diesem Hintergrund kommen Massnahmen zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung wachsende Bedeutung zu. Deshalb soll den Gemeinden neu im PBG ausdrücklich die Kompetenz zum Erlass von kommunalen Vorschriften zu Themen wie Durchlüftung, Verminderung von lokaler Hitzebelastung, Unterbauungsziffer, Ver- und Entsiegelung sowie Grenzabstände von Pflanzungen eingeräumt werden.


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