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Region

Windenergie soll tüchtigen Schub erhalten

04. Juli 2023

Der Regierungsrat legt Gebiete und Standorte für die Nutzung von Windenergie im Richtplan fest. Bald könnten auch in der Region mehr Windräder stehen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Erlass einer Teilrevision des kantonalen Richtplans. Mit der Teilrevision wird der Richtplan an die neuen Anforderungen der eidgenössischen Energie- und Raumplanungsgesetzgebung betreffend Windenergie angepasst. Sie ermöglicht die Nutzung des vorhandenen Windenergiepotenzials durch die Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Die Revision enthält zwei Teile: zum einen die durch den Kantonsrat zu erlassende Ergänzung der behördenverbindlichen raumordnungspolitischen Zielsetzungen für die Windenergienutzung und zum andern das durch den Regierungsrat erlassene neue Richtplankapitel betreffend Windenergie, von welchem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. Mit dieser Revision schafft der Kanton Luzern die räumlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung der Energieproduktion aus Wind.

22 geeignete Gebiete

Der Kanton Luzern setzt sich das Ziel, im Kantonsgebiet bis 2050 250 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) Strom mit Windenergieanlagen zu produzieren. In der Praxis wird elektrische Energie in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Eine Million kWh entsprechen einer Gigawattstunde (GWh). Der Energieverbrauch einer Region wird üblicherweise in Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) angegeben. Zur Förderung der Planungssicherheit werden 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete festgelegt sowie 15 bestehende und konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen dargestellt. In der Region sind dies der Stierenberg auf Gemeindegebiet Rickenbach, Diegenstal (Beromünster, Geuensee, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach), Leidenberg/Tannenfels/Bluemeberg (Buttisholz, Grosswangen, Nottwil, Oberkirch) und der Ruswilerberg (Ruswil).

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