Alles zum Coronavirus +++ 1.-August-Brunch findet statt +++ Sekundarstufe II bleibt mehrheitlich im Fernunterricht +++
04. März 2020
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Der 1.-August-Brunch auf dem Bauernhof kann daher unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden. Für jene Höfe, welche die Auflagen auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können, bietet der Schweizer Bauernverband eine «Brunch to go»-Alternative an. Das Anmeldeverfahren wird neu aufgerollt, bereits Angemeldete können ab sofort ihre Teilnahme bestätigen oder annullieren.