Das Lohnsystem für Lehrpersonen wurde 2016 angepasst. Für jede Lohnklasse besteht seither ein Lohnband mit einer unteren und oberen Grenze. Dabei stellt die obere Grenze den 100%-Wert der jeweiligen Lohnstufe dar. Dies hatte den Vorteil, dass den Lehrpersonen - gleich wie dem Staatspersonal - Lohnerhöhungen gewährt werden konnten, auch wenn die pro Jahr zur Verfügung stehende Lohnsumme nicht für einen vollen Stufenanstieg reichte.
Alle Stufen profitieren
Von der nun vom Regierungsrat beschlossenen Anpassung des Referenzlohnes auf die Obergrenze pro Lohnklasse und Lohnstufe per Schuljahr 2025/26 profitieren Lehr- und Fachpersonen der Volksschulen, Berufsfachschulen und Gymnasien, obwohl nicht alle Funktionen gleichermassen vom Fachkräftemangel betroffen sind. Bei den strukturellen Lohnanpassungen handelt es sich nicht um eine Marktlohnanpassung, sondern um die Anpassung an die ursprünglich vorgesehene Lohnentwicklung, die in den vergangenen Jahren nicht voll ausfinanziert wurde.
Für Regierungsrat Dr. Armin Hartmann ist die Massnahme ein wichtiger Schritt: «Mit dieser strukturellen Lohnanpassung setzt der Kanton Luzern ein Zeichen der Wertschätzung. Es ist eine Massnahme, die kurzfristig möglich ist, noch bevor wir das Lohnsystem insgesamt überprüfen», so der Bildungsdirektor.
Hohe Mehrkosten
Die strukturellen Lohnanpassungen führen zu jährlichen Mehrkosten von rund 19,8 Millionen Franken inklusive Sozialversicherungskosten. Diese verteilen sich auf die verschiedenen Schulbereiche wie folgt: Volksschulen (Primar- und Sekundarschule): 14,6 Mio., Kantonale Sonderschulen: 0,85 Mio., Berufsfachschulen: 2,2 Mio. CHF, Gymnasien: 2,2 Mio. CHF. Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton und die Gemeinden. Die Umsetzung der Lohnmassnahme ist auf das Schuljahr 2025/2026 terminiert.