Assistierte Sterbehilfe soll im Kanton Luzern auch in Spitälern möglich sein. Der Kantonsrat überwies am Montag eine Motion von Sara Muff (SP, Sursee) mit 81 zu 27 Stimmen.
Muff forderte eine gesetzliche Grundlage für die externe Suizidbegleitung in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Die Sterbehilfe dürfe nicht eingeschränkt werden, und die Selbstbestimmung solle bis ans Lebensende für alle gelten, argumentierte sie.
Der Regierungsrat wollte gesetzliche Vorgaben nur für Pflege- und Sozialeinrichtungen schaffen. Er begründete dies damit, dass Spitäler einen anderen Auftrag als Heime hätten, und beantragte, die Motion deswegen nur teilweise zu überweisen. Dies lehnte der Kantonsrat aber mit 56 zu 53 Stimmen ab und überwies die Motion danach deutlich.
