Sechs Gemeinden, darunter Sursee, wehren sich gegen die Aufgaben- und Finanzreform 2018. . Foto: ma/Archiv
Sechs Gemeinden, darunter Sursee, wehren sich gegen die Aufgaben- und Finanzreform 2018. . Foto: ma/Archiv
24.01.2018

Der Kanton will die Landschaftsqualität erhalten

Lange Zeit fehlte dem Kanton Luzern eine Landschaftsstrategie – bis heute. Der Regierungsrat hat nun dem Schlussbericht «Strategie Landschaft« zugestimmt. Dieser zeigt auf, wie Kanton und Gemeinden die Qualität der Landschaft positiv und nachhaltig beeinflussen können.

80 Seiten stark ist die Strategie Landschaft des Kantons Luzern, die Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Robert Küng und Projektleiterin Chris­tiane Guyer am vergangenen Freitag vorgestellt haben. Mit der Strategie will der Kanton die Qualität der Landschaften, die in den vergangenen Jahrzehnten unter dem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum gelitten haben, erhalten und wieder steigern. «Die Landschaft ist das Zukunftskapital unseres Kantons», sagte Küng, überzeugt, keinen Papiertiger, sondern eine griffige und für die Gemeinden umsetzbare Gesamtbetrachtung geschaffen zu haben.

Landschaften im Wandel
19 Landschaftstypen scheidet die Strategie aus, darunter suburbane Siedlungsstrukturen wie Sursee oder der Raum Sempach–Neuenkirch, Flusstallandschaften wie das Surental oder Seenlandschaften wie die Gemeinden der Region Sempachersee. Aus den Landschaftstypen gehen Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsfelder hervor, auf die der Kanton bei der weiteren Gestaltung der Luzerner Landschaften besonderes Augenmerk legen will. «Die Landschaften befinden sich im Wandel, wobei das Tempo stetig zunimmt», so Küng. Es gelte deshalb, künftige Entwicklungen zu steuern, insbesondere in folgenden fünf Bereichen:

Landschaftscharakter und -vielfalt stärken: Typische und identitätsstiftende Elemente sind zu erhalten, aufzuwerten und die verschiedenen Landschaftstypen in ihrer Eigenart zu stärken.

Siedlungsraum begrenzen: Bei den Siedlungslandschaften rund um Luzern verortet der Kanton grossen Handlungsbedarf, da diese ungestaltet in die verschiedenen Talschaften ausfransten. Deshalb will er unbebaute Gebiete freihalten, Siedlungen geografisch begrenzen und Neubauten ausserhalb der Bauzonen nur im Ausnahmefall bewilligen.

Sorgfältig bauen: Beim Bauen sei besser auf die gestalterische Qualität zu achten, hält der Kanton fest, da bauliche Defizite, insbesondere bei grossen Infrastrukturbauten, augenfällig seien. Diese hätten sich möglichst gut in die Landschaft einzugliedern.

Vernetzung verbessern: Die Landschaften sind durch das Siedlungswachstum fragmentiert worden, entsprechend fehlen Hecken, Grünflächen und naturnahe Ufer. Die ökologische Vernetzung will der Kanton deshalb fördern.

Gewässer und Ufer naturnah gestalten: Weil Gewässer prägende Landschaftselemente und attraktive Erholungsgebiete seien, gelte es deren naturnahe Gestaltung zu fördern.

Viel Grünes
Nur am Rande nimmt die Strategie konkreten Bezug zur Region Sempachersee-Surental. So hält sie fest, dass – obschon die meisten Grünflächen in suburbanen Siedlungen ein Zufallsprodukt seien – die an die Surseer Altstadt angrenzenden Wohngebiete sehr durchgrünt sind. Als Ziel für den hiesigen Landschaftstyp formuliert der Kanton das Schärfen des städtebaulichen Profils, das Erhöhen der Bauqualität und das Aufwerten ökologischer Nischen und Waldflächen. Als mögliche Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen, führte Küng das Erhöhen der Aufenthaltsqualität der Strassenräume ins Feld, so wie es zum Beispiel in Oberkirch im Rahmen des Masterplans Luzernstrasse vorgesehen ist. Weitere Massnahmen sind der Ausbau der ökologischen Vernetzungsachsen und die Revitalisierung von Gewässern, wozu auch das Oberkircher Surenraumprojekt zählt.


Umsetzung im Richtplan
«Landschaftspolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deren Umsetzung bedingt Goodwill seitens der Bevölkerung und Durchhaltevermögen», schätzte Küng die Umsetzung der Strategie Landschaft ein. Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Bevölkerung sensibilisiert sei und die Raumplanung als wichtig wahrnehme. Die zentralen Elemente der Strategie Landschaft fliessen bei der nächsten Revision in den kantonalen Richtplan (KRP) ein. So kann sie konkret und verbindlich für alle Grundeigentümer, zum Beispiel im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren, verankert werden.
Unterstützung bei der Umsetzung erhofft sich der Regierungsrat von Planungsbüros, den Gemeinden und re­gionalen Entwicklungsträgern (RET). «Wir unterstützen die Bestrebungen des Kantons, die Qualität der Luzerner Landschaften zu fördern. Wir machen das ja bereits schon auf regionaler Ebene auf der Basis unserer Entwicklungsstrategie. Sieht der Kanton im revidierten Richtplan Aufgaben für die Entwicklungsträger vor, werden wir diesen nachkommen», sagt Beat Lichtsteiner, Geschäftsführer des RET Sursee-Mittelland. Wer A sage, müsse aber auch B sagen. Für die Umsetzung der Strategie müssten die  Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Finanzierung sichergestellt werden. Daran liesse sich die Glaubwürdigkeit der Absicht dann letztlich messen. Dieser Tatbeweis sei noch nicht erbracht.
Kritik weht der Strategie Landschaft vonseiten eines überparteilichen Initiativkomitees entgegen, das im Juni 2017 zwei Initiativen zum Schutz der Luzerner Kulturlandschaft ins Leben gerufen hat (siehe Kasten).

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Initiativen Luzerner Kulturlandschaft: «Der Bericht geht zu wenig weit»

Im Juni 2017 hat ein überparteiliches Komitee in Sursee zwei kantonale Ini­tiativen zum Schutz der Luzerner Kulturlandschaft lanciert (diese Zeitung berichtete). Wie die Initianten in ihrer Mitteilung vom Montag
schreiben, würden sie die Stossrichtung der Strategie Landschaft des Kantons Luzern prinzipiell begrüs­sen. «Der Bericht macht auf wesentliche Punkte aufmerksam, wie die Beschränkung des Siedlungsraums, den Verlust von Kultur- und Naherholungsraum sowie die Sensibilisierung von Gemeinden, Planungs- und Architekturbüros und die mangelhafte kantonale Koordination», heisst es in der Mitteilung.

Besserer Vollzug und Kontrolle
Die Initianten monieren jedoch, dass die Strategie lediglich eine Arbeitshilfe sei und der Bericht zu wenig weit gehe: «Eine Landschaftsstrategie nur als Ergänzung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen ohne Vollzugswillen und entsprechend verantwortliche Verwaltungsstrukturen, ist die schwächste Form für eine Umsetzung dieser Strategie.» Sie fordern deshalb einen besseren Vollzug sowie eine verstärkte Kontrolle und Koordination durch Kanton, Gemeinden und Dienststellen, um die «Zerstückelung» der Landschaft einzudämmen. Hier würden ihre beiden Kulturland-Initiativen konkrete Leitplanken und gesetzliche Regelungen vorgeben. «Unsere Forderungen könnten Hand in Hand mit der nun vorgestellten Landschaftsstrategie erfüllt werden.»
Die Initianten haben bis am 26. Mai Zeit, für die Verfassungsinitiative 5000, für die Gesetzesinitiative 4000 Unterschriften zu sammeln.

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