Am 1. März trat das neue kantonale Energiegesetz in Kraft. Seither muss bei Neubauten sowie bei einer Dachsanierung bei bestehenden Bauten das Potenzial zur Stromerzeugung mit einer Solaranlage angemessen ausgenutzt werden. Ansonsten ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Stadt Sursee geht in diesem Punkt einen Schritt weiter: An der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 wurde der Gegenvorschlag zur Solarinitiative mit grosser Mehrheit angenommen. Die Stimmbevölkerung beschloss, dass die Ersatzabgabe in Sursee nur dann als Variante zur Verfügung steht, wenn der Bau der Solaranlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt. Zur rechtlichen Verankerung dieser Bestimmung wird nun das Bau- und Zonenreglement (BZR) angepasst.
Ergänzung zur Solarpflicht
Konkret sieht die kantonale Gesetzgebung vor, dass bei Neubauten mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen bestückt werden müssen. Bei Dachsanierungen sind es 25 Prozent. Wird die Mindestfläche nicht erreicht, ist eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt zu bezahlen. In der Sursee soll diese Zahlung nur möglich sein, wenn die Realisierung einer Anlage zu einer wirtschaftlichen Unverhältnismässigkeit führt. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind die Altstadtzone, die Vorzone zur Altstadt sowie die Zone für Sport- und Freizeitanlagen.
Zur Unterstützung des Solarausbaus können in Sursee zudem weiterhin subventionierte Solar- und Energiesparberatungen gebucht werden. Die Kostenbeteiligung der Eigentümerschaft beträgt 100 Franken. Die Anmeldung erfolgt online auf der Website der Stadt: www.sursee.ch/solarberatung.
Begrünung für Biodiversität
Der zweite Punkt des Gegenvorschlags betrifft die Begrünung von Dächern. Während das neue kantonale Energiegesetz diesbezüglich keine Erläuterungen macht, sollen in Sursee die Flachdächer unabhängig vom Bau einer Solaranlage begrünt werden. Begrünte Dächer wirken der Überhitzung entgegen. Damit begünstigen sie ein angenehmes Stadtklima. Zudem können begrünte Flachdächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere im Siedlungsgebiet sein. Bisher war im BZR geregelt, dass nicht begehbare Flachdächer extensiv zu begrünen sind, wenn sie nicht mit einer Solaranlage belegt sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kombination von Dachbegrünung und Solaranlagen möglich und sinnvoll ist. Deshalb wird dieser Absatz im BZR angepasst.
Öffentliche Mitwirkung
Alle Interessierten sind eingeladen, Rückmeldungen und Anregungen zu den Anpassungen im BZR einzureichen. Meinungsäusserungen sind bis zum 14. Juli mit dem Betreff «Gegenvorschlag Solarinitiative» per Mail an bauadministration@stadtsursee.ch oder per Post an den Bereich Planung, Centralstrasse 9, 6210 Sursee, einzureichen.
Nach der Mitwirkung wird die Stadt Sursee die Anpassungen bereinigen. Die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit von Einsprachen in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025. Vorgesehen ist, dass die Stimmberechtigten im März 2026 über die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Solarinitiative befinden.