Von den vier nicht gütlich erledigten Einsprachen wiesen die 217 anwesenden Stimmberechtigten drei ab. Angenommen wurde jene, die ein Wohngebiet im Schellenrain betrifft. Dort beträgt nun die maximal zulässige Gebäudehöhe 9,5 statt wie vom Stadtrat beantragt 9 Meter.
Unter dem Traktandum «Umfrage» beantwortete die neue Bildungsvorsteherin Judith Studer zehn Fragen, die von der «IG Hofstetterfeld ohne Pumptrack (HOP)» eingereicht wurden. Die IG besteht aus Anwohnenden, die sich gegen die beim Fussballplatz St. Martin auf dem Hofstetterfeld geplante Pumptrack-Anlage wehren.