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Gelder für Care-Arbeit stehen fest

19. Oktober 2023

Der Kantonsrat hat die Höhe der finanziellen Unterstützungen für Personen, die Angehörige zu Hause betreuen und pflegen, festgelegt.

Der Kantonsrat hat am 31. Januar dieses Jahres eine Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes beschlossen. Damit können Personen im Kanton Luzern, die Angehörige zu Hause betreuen und pflegen, ab dem Jahr 2024 von einer Anerkennungszulage und von Gutscheinen für Entlastungsangebote profitieren. Nun hat der Regierungsrat deren Höhe in der Verordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz festgelegt:

· Die Anerkennungszulage pro anspruchsberechtigte Person und pro Jahr beträgt 800 Franken.

· Der Wert des Gutscheins für Leistungen Dritter zur Entlastung der betreuenden Angehörigen beträgt pro Jahr 1’200 Franken. Der Regierungsrat hat im Zuge der Verordnungsänderung zudem die Regelungen betreffend der Sicherstellung der Aufenthaltstaxen bei Heimeintritt konkretisiert.

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