Aufgrund der Bewilligungspflicht für öffentliche Veranstaltungen wegen des Übertragungsrisikos des Coronavirus hat die Gemeinde Geuensee beim Kanton die Bewilligung zur Durchführung der Gemeindeversammlung vom Montag, 9. März 2020 beantragt. Die zuständige Stelle des Kantons hat die Bewilligung mit Auflagen erteilt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeversammlung unter Berücksichtigung dieser Auflagen durchzuführen. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien oder Singapur aufgehalten haben, dürfen nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Gleiches gilt für Personen die Grippesymptome haben (z.B. Fieber, Husten).
Geuensee
Gemeindeversammlung wird durchgeführt
04. März 2020
Unter Berücksichtigung der Spezialauflagen zum Coronavirus wird die Geuenseer Gemeindeversammlung stattfinden.
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