An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Nottwil die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan Gesamtrevision, dem Zonenplan Ausschnitt Siedlungsgebiet und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Mit der Gesamtrevision passt die Gemeinde Nottwil ihre Nutzungsplanung an das revidierte kantonale Planungs- und Baurecht an. Damit werden im Wesentlichen die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit als Höhenmass durch die Gesamthöhe ersetzt. Die Planungsinstrumente sind auf die Gemeinde Nottwil zugeschnitten, stimmen mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans überein und sind recht- und zweckmässig. Im Rahmen der Gesamtrevision haben die Stimmberechtigen die Einzonung der Zone für Sport- und Freizeitanlagen Bühlwäldli beschlossen. Diese Einzonung tangiert auch Fruchtfolgeflächen (FFF), welche flächengleich zu kompensieren sind, was mit einer entsprechenden Auflage vorgegeben wird. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt.
Nottwil
Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt
		
			Staatskanzlei Luzern
		
		
													26. August 2025
												
		
	
						
						Der Kanton informiert, dass die Gesamtrevision der Ortsplanung vom Regierungsrat genehmigt wurde.
Der Kanton informiert, dass die Gesamtrevision der Ortsplanung vom Regierungsrat genehmigt wurde.
