Münzen und Noten des Schweizer Frankens. (Geri Wyss)
Münzen und Noten des Schweizer Frankens. (Geri Wyss)
22.09.2024

Ja zur Steuergesetzrevision

von PD

Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern haben die Revision des Steuergesetzes 2025 mit 66,9 Prozent klar angenommen. Damit profitieren die Luzerner Bevölkerung und die hiesigen Firmen von Steuerentlastungen.

Mit einem Ja-Anteil von 66,9 Prozent haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am heutigen Abstimmungssonntag der Steuergesetzrevision 2025 zugestimmt. «Diese deutliche Zustimmung ist ein wichtiges Zeichen für unsere Finanz- und Steuerstrategie im Kanton Luzern. Die steuerlichen Entlastungen für Familien und Personen mit einem niedrigen Einkommen ist der Luzerner Regierung ein grosses Anliegen.» Weiter betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, sei es vor dem Hintergrund der OECD-Mindestbesteuerung wichtig, «die Attraktivität für Unternehmen im Kanton zu stärken.» 

Dank Ja: Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen geregelt

Die Steuergesetzrevision bietet die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen. Diese Rechtsgrundlage ist für den Kanton sowie die Kommunen wichtig. Die Beteiligung an den OECD-Mehrträgen wird den Gemeinden helfen, die Steuerausfälle, die durch die Gesetzesrevision anfallen, abzufedern. Die Luzerner Regierung veranschlagt die Mehrerträge aus der OECD-Mindestbesteuerung mit 400 Millionen Franken. Davon sollen 80 Millionen Franken an die Luzerner Gemeinden gehen. Die Änderung des Steuergesetzes tritt trotz hängiger Stimmrechtsbeschwerde der SP beim Bundesgericht per 1. Januar 2025 in Kraft. Der Entscheid des Bundesgerichtes wird mutmasslich im kommenden Jahr erwartet. Die Steuern sind immer rückwirkend zu deklarieren – das heisst: Die Steuerdeklarationssoftware wird per Ende 2025 angepasst, damit die Steuerpflichten des Kantons Luzern Anfang 2026 die auf die Steuergesetzrevision 2025 angepasste Software zur Verfügung haben.