Der Japankäfer hat ein grosses Schadpotenzial und ist ein Risiko für Landwirtschaft und Umwelt. Im Auftrag des Bundes überwachen die Kantone deshalb den Japankäfer. Bereits im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung einzelne Exemplare des Japankäfers im Kanton Luzern gefunden, welche wohl als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen mitgereist sind. Infolge dieser Funde wurde die Gebietsüberwachung 2024 und 2025 mit zusätzlichen Fallen im Umfeld der Raststätte Neuenkirch intensiviert. Bei den Kontrollen im Juni und Juli dieses Jahres wurden an unterschiedlichen Fallenstandorten mehrmals je ein einzelner Japankäfer gefangen. Daraufhin verdichtete der kantonale Pflanzenschutzdienst das Fallennetz rund um die Raststätte Neuenkirch erneut. Bei einer weiteren Kontrolle am 13. August wurden insgesamt 13 Japankäfer an sieben verschiedenen Standorten im Raum der Raststätte Neuenkirch gefunden. Die nun vermehrt registrierten Fänge bestätigen den Verdacht einer etablierten Population.
Weitere Ausbreitung verhindern
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, werden gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden und umfassende Massnahmen verfügt. Im abgegrenzten Gebiet befinden sich die Gemeinden Sempach, Hildisrieden, Rain, Rothenburg, Neuenkirch, Beromünster, Eich, Emmen, Eschenbach, Hochdorf, Luzern, Malters, Nottwil, Römerswil und Ruswil. Davon sind Teilflächen der Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Rain und Rothenburg im «Befallsherd». Die jeweiligen Massnahmen dienen der direkten Bekämpfung (z.B. Massenfang der Käfer oder Bewässerungsverbot von Grünflächen) oder der Verhinderung der weiteren Ausbreitung (z.B. Einschränkungen im Umgang mit Grüngut, insbesondere des Transports von Grüngut). Aufgelistet sind die Massnahmen in der Allgemeinverfügung vom 30. August und auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa.lu.ch) erklärt. Die Massnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten ist jedoch gewährleistet. Die Einwohnenden erhalten nähere Informationen, sofern sie betroffen sind, bei ihren Standortgemeinden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst steht im Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft.