Wie die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) am Donnerstag in einem Communiqué mitteilte, sprechen bei diesen beiden Abschnitten vor allem Aspekte der «Verkehrssicherheit» und «Lärmreduktion» für die Temporeduktion. Die Umsetzung erfolge in Abstimmung mit den Gemeinden, hiess es weiter.
Nach den Entscheiden zu Luzern und Vitznau sind noch 29 Gesuche aus 19 Gemeinden hängig. Für neue Gesuche soll künftig eine Bearbeitungsfrist von rund zehn Monaten gelten. Gemeinden erhalten zudem einen Leitfaden, der Verfahren und Kriterien erläutert, teilte die Dienststelle mit.
Auch auf Bundesebene wird Tempo 30 politisch diskutiert. Eine Vernehmlassung zur Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung läuft bis zum 5. Dezember. Der Kanton Luzern werde sich dazu äussern, hiess es. Auf die aktuelle kantonale Praxis habe es «zurzeit keine Auswirkungen».