Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits-und Sozialdepartements. (Foto Ana Birchler-Cruz/Archiv)
Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits-und Sozialdepartements. (Foto Ana Birchler-Cruz/Archiv)
17.03.2022

Kanton Luzern schafft zentrale Anlaufstelle für ankommende Schutzbedürftige

von PD

Der Kanton Luzern reagiert auf die ansteigenden Zuweisungen von Schutzbedürftigen und schafft eine zentrale Anlaufstelle auf dem Inseli in Luzern. Beim First Contact Point können sich die Betroffenen nach ihrer Ankunft im Kanton melden. Mitarbeitende der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen nehmen sie in Empfang und organisieren sowohl die Unterbringung als auch den Transport zu den Unterkünften.

Im Kanton Luzern treffen mehr und mehr ukrainische Schutzsuchende ein. Um sie rasch und unkompliziert zu empfangen, richtet der Kanton beim Inseli in der Nähe des Bahnhofs Luzern den First Contact Point ein. Dort empfangen Mitarbeitende der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ab Montag, 21. März, die Ankommenden, nehmen ihre Personalien auf und organisieren die Unterbringung sowie den Transport zu den Unterkünften. Bedürftige Personen erhalten eine erste finanzielle Überbrückungshilfe. Alle ukrainischen Schutzsuchenden können sich beim First Contact Point melden, auch wenn sie noch nicht in einem Bundesasylzentrum registriert wurden

Vorsorgliche Planung

Um auf einen möglichen Ansturm ukrainischer Schutzsuchender vorbereitet zu sein, wird vorsorglich die Zivilschutzanlage Rönnimoos in Luzern durch die Zivilschutzorganisation Pilatus eingerichtet. Diese bietet 140 Personen Platz. Zusätzlich wird die Mehrzweckhalle Allmend mit maximal 300 Plätzen eingerichtet. «Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die beiden Unterkünfte tatsächlich benötigt werden», erklärt Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Trotzdem müssen wir sicherstellen, dass bei einem grossen Andrang alle Betroffenen einen warmen Schlafplatz, sowie Essen und die notwendigen Hygieneartikel haben», so Graf weiter. Er betont, dass beide Unterkünfte nur der kurzzeitigen Notunterbringung der Schutzbedürftigen dienen sollen. Ziel sei es, die Betroffenen so rasch wie möglich in Unterkünfte der DAF zu transferieren oder sie bei Privaten unterzubringen.


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