Ab 16 Jahren ist die zweite Auffrischimpfung zulässig. (Foto Thomas Stillhart/Archiv)
Ab 16 Jahren ist die zweite Auffrischimpfung zulässig. (Foto Thomas Stillhart/Archiv)
30.09.2022

Kanton startet mit der zweiten Auffrischimpfung

von PD

Luzernerinnen und Luzerner ab 16 Jahren, die sich eine zweite Auffrischimpfung verabreichen lassen möchten, können dies ab dem 10. Oktober 2022 kostenlos tun. Anmeldungen sind ab sofort online oder telefonisch möglich. Die Impfungen werden wiederum in den drei kantonalen Impfzentren in Luzern, Willisau und Hochdorf angeboten. 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen die zweite Auffrischimpfung besonders Personen ab 65 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen (besonders gefährdete Personen) und Schwangeren. In zweiter Linie wird die zweite Auffrischimpfung allen Personen ab 16 Jahren empfohlen. Nicht empfohlen wird eine Auffrischimpfung Jugendlichen und Kindern.

Der Kanton Luzern verzichtet auf eine Priorisierung der Impfwilligen. Er lässt bereits ab 10. Oktober 2022 alle Personen ab 16 Jahren für die zweite Auffrischimpfung zu. Dies ermöglicht es beispielsweise Pflegenden, sich gleich von Anfang an für die zweite Auffrischimpfung anzumelden.

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An vielen Standorten ist eine Auffrischimpfung möglich

Der Kanton Luzern startet mit der zweiten Auffrischimpfung am Montag, 10. Oktober. In den drei kantonalen Impfzentren (Messe Luzern, Willisau und Hochdorf) können sich Personen für eine Auffrischimpfung ab sofort anmelden. Auch an den drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) sind Impfungen auf Anmeldung möglich. Das LUKS bietet alle Impfungen an, also auch Grundimmunisierungen. Zudem bieten auch verschiedene Apotheken und Arztpraxen Auffrischimpfungen an.

Im eigenen Interesse impfen lassen

Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich rate besonders Personen ab 65 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen und Schwangeren, sich für eine zweite Auffrischimpfung anzumelden.» Das liege in erster Linie im eigenen Interesse dieser Personengruppen, um sich vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen. «Zudem trägt es dazu bei, das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen», so Graf.

In den drei kantonalen Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf wird die zweite Auffrischimpfung mit Spikevax Bivalent® (von Moderna) und dem aktuellsten verfügbaren Impfstoff von Pfizer ausschliesslich auf Voranmeldung angeboten. Anmeldungen sind online oder telefonisch ab sofort möglich. Ein spontanes Impfen ohne Anmeldung (Walk-In) ist an keinem Standort möglich.