Der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann wurde wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. (Foto Archiv Suwo)
Der Hildisrieder Springreiter Paul Estermann wurde wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. (Foto Archiv Suwo)
16.04.2021

Kantonsgericht begründet Schuldspruch gegen Springreiter Estermann

von RED (1)

Das Kantonsgericht begründet auf 50 Seiten seinen Schuldspruch gegen den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei.

Am 15. Dezember 2020 fand vor Kantonsgericht die Berufungsverhandlung gegen den Springreiter Paul Estermann statt. Das Bezirksgericht Willisau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November wegen mehrfacher Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung beim Kantonsgericht.

Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Kantonsgericht bestätigt mit Urteil vom 7. Januar 2021 den Schuldspruch der Vorinstanz hinsichtlich der Vorfälle mit dem Pferd «Castlefield Eclipse». Der Schuldspruch hinsichtlich des Pferds «Lord Pepsi» kann nur in einem Fall bestätigt werden, der etwa ein halbes Jahr vor dem Vorfall von Ende April 2016 stattfand. Die beiden angeklagten früheren Vorfälle betreffend das Pferd «Lord Pepsi» sind für das Kantonsgericht nicht genügend bewiesen, womit der Beschuldigte diesbezüglich in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo freizusprechen ist.

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Starke Peitschenhiebe

Zusammenfassend hat sich der Beschuldigte somit strafbar gemacht wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei nach Artikel 26 des Tierschutzgesetzes, verursacht durch starke Peitschenhiebe gegenüber dem Pferd «Castlefield Eclipse» am 28. April 2016 und rund eine Woche zuvor sowie gegenüber dem Pferd «Lord Pepsi» etwa ein halbes Jahr vor dem April 2016.

Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken bestraft, bedingt volllziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem hat er 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden.


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