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Sursee

Kantonsspital erlässt Ausnahmen für Besuche

24. Oktober 2020

Mutter oder Vater dürfen ihre Kinder im Kinderspital besuchen. Partner von gebärenden Müttern haben Zutritt zum Kantonsspital wie auch auch Angehörige von sterbenden Personen. 

Der Luzerner Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober zu den bereits geltenden Massnahmen des Bundes Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Das Luzerner Kantonsspital ist direkt vom Besuchsverbot in den Spitälern betroffen. Der Regierungsrat lässt es den Klinikleitungen offen, über Ausnahmen in Härtefällen zu entscheiden.

Drei Ausnahmen

Die Leitung des Luzerner Kantonsspitals hat für die Standorte in Luzern, Sursee und Wolhusen diese Ausnahmen wie folgt definiert:

Kinderspital: erlaubt ist eine Begleitperson – Mutter oder Vater

Partner von gebärenden Frauen haben weiterhin Zutritt 


Ein Besuchsrecht haben auch nahe Angehörige bei sterbenden Menschen oder bei 
unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten 


Das LUKS dankt der Bevölkerung für das Einhalten dieses Besuchsverbots und fürs Verständnis. Die Massnahme wurde von der Luzerner Regierung vorläufig bis zum 30. November befristet. 


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