Der Luzerner Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober zu den bereits geltenden Massnahmen des Bundes Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Das Luzerner Kantonsspital ist direkt vom Besuchsverbot in den Spitälern betroffen. Der Regierungsrat lässt es den Klinikleitungen offen, über Ausnahmen in Härtefällen zu entscheiden.
Drei Ausnahmen
Die Leitung des Luzerner Kantonsspitals hat für die Standorte in Luzern, Sursee und Wolhusen diese Ausnahmen wie folgt definiert:
Kinderspital: erlaubt ist eine Begleitperson – Mutter oder Vater
Partner von gebärenden Frauen haben weiterhin Zutritt
Ein Besuchsrecht haben auch nahe Angehörige bei sterbenden Menschen oder bei unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten
Das LUKS dankt der Bevölkerung für das Einhalten dieses Besuchsverbots und fürs Verständnis. Die Massnahme wurde von der Luzerner Regierung vorläufig bis zum 30. November befristet.