Ende August 2016 verteilte der damalige Baudirektor Robert Küng beim umgebauten Kottenkreisel «Willisauer Ringli».  (Foto archiv/suwo)
Ende August 2016 verteilte der damalige Baudirektor Robert Küng beim umgebauten Kottenkreisel «Willisauer Ringli».  (Foto archiv/suwo)
06.03.2020

Kommission sagt Ja zur «Kotten-Abrechnung»

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In 27’000 Arbeitsstunden baute der Kanton 2015 und 2016 den Kottenkreisel um. Jetzt liegt die Abrechnung vor. Sie schliesst – nach Gewährung eines Zusatzkredits – unter Budget. 4,5 Millionen Franken kostete der Umbau.

Der Kantonsrat hat am 26. Mai 2014 für das Projekt mit Dekret einen Sonderkredit von 4’510’000 Franken bewilligt. Der Regierungsrat hat am 31. März 2015 Mehrkosten in der Höhe von 410’000 Franken für das Projekt bewilligt. Dieses konnte mit Gesamtkosten von 4’534’072 Franken abgerechnet werden. Der zur Verfügung stehende Kredit wurde somit um 385’928 Franken unterschritten.

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrats genehmigte nun an ihrer Sitzung die Bauabrechnung einstimmig.

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Vom Mai 2015 bis Oktober 2016

Zur Erinnerung: Die Bauarbeiten wurden von Mai 2015 bis Oktober 2016 ausgeführt. Der Landerwerb konnte im Juni 2017 abgeschlossen werden. Folgende Massnahmen wurden mit diesem Projekt umgesetzt:

– Der Kreiseldurchmesser wurde von 32,50 auf 38 Meter vergrössert und der Kreisel mit drei Bypässen ergänzt (Zufahrten Bern-, Umfahrungs- und Ringstrasse).

– Das neue Kreiselzentrum wurde auf der Achsverlängerung Ringstrasse etwa 10 Meter in Richtung Mauensee verschoben. Die Kreiselzufahrten wurden auf einer Länge von 60 bis 80 Metern angepasst.

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– Für den Ausbau auf vier Spuren im Abschnitt Buchenstrasse – Kreisel Kotten wurde der rechte Fahrbahnrand zulasten der Rad- und Gehweg-Breite um rund 1 Meter verschoben. Dies ermöglichte die Anordnung von zwei durchgehend parallelen, 3,25 Meter breiten Fahrspuren in Richtung Kreisel Kotten. Die verbleibende Rad- und Gehweg-Breite beträgt rund 3 Meter.

– Infolge der Kreiseloptimierung musste die Bushaltestelle «Möbel Ulrich» in Richtung Bifang verschoben werden. Die Haltebucht liegt neu nach der damals bestehenden Zufahrt zum Parkplatz von «Möbel Ulrich». Die Haltestelle auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Mauensee wurde rund 15 Meter in Richtung Kreisel Kotten verschoben.

– Bei allen Ein- und Ausfahrten des Kreisels Kotten sind Fussgängerstreifen und 3 Meter breite Furten für den Radverkehr im Gegenverkehr erstellt worden. Zur Verbesserung der Sicherheit für den Langsamverkehr wurden Schutzinseln erstellt, damit nicht zwei Fahrspuren auf einmal überquert werden müssen. Sämtliche Rad- und Gehwege um den Kreisel weisen eine Breite von 3 Metern auf.

– Die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Artikel 13 der Lärmschutz- Verordnung vom 15. Dezember 1986 (SR 814.41) können entlang der untersuchten Abschnitte der Kantonsstrassen K 13, K 14 und K 18 nicht überall eingehalten werden. Es sind keine wirkungsvollen und verhältnismässigen Massnahmen gegen Lärmverursacher oder baulichen Massnahmen im Ausbreitungsbereich des Schalls möglich. Bei vier Gebäuden liegt allerdings eine Überschreitung des Alarmwerts vor, was den Einbau von Schallschutzfenstern notwendig macht. Bei 37 weiteren Gebäuden sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass mit Beiträgen von Bund und Kanton der Einbau von Schallschutzfenstern bei der strassenexponierten Fassade freiwillig vorgenommen werden kann.. 


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