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Luzerner Kantonsspital hält Covid-Massnahmen noch aufrecht

31. März 2022

Per 1. April beschloss der Bundesrat die Rückkehr in die normale Lage. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung werden am Luzerner Kantonsspital (Luks) die meisten der geltenden Covid-Massnahmen im Spitalbetrieb noch aufrechterhalten. Somit gelten in den Spitälern des Luks weiterhin eine Maskentragpflicht und Besuchseinschränkungen.

In den Spitälern des Luks ist die Belastung durch mit Covid-19 infizierte Patientinnen und Patienten noch immer spürbar. Insbesondere auf den Bettenstationen führen die Isolation der betroffenen Personen und der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitenden zu Einschränkungen des Betriebs. Aufgrund dessen beschloss die Geschäftsleitung des Luks in Absprache mit den anderen Luzerner Spitälern, auch nach der Rückkehr zur normalen Lage vorerst an den folgenden Massnahmen festzuhalten:

• Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende im klinischen und öffentlich zugänglichen Bereich

• Besuchseinschränkungen (weiterhin zwei Besuchspersonen pro Tag, ohne Zeitbeschränkung)

• Eintritts-Screening asymptomatischer Patientinnen und Patienten

• Isolierung von Covid-positiven stationären Patientinnen und Patienten

Die Geschäftsleitung des Luks beobachte die Lage – insbesondere die Zahlen der hospitalisierten Fälle und der Ausfälle von Mitarbeitenden – aufmerksam, teilt das Luks mit. Bei Bedarf würden die Massnahmen kurzfristig angepasst.

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