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Luzerner Kantonsspital lockert Besuchsverbot

11. Februar 2022

Dank der aktuell stabilen Covid-19-Situation lockert das Luzerner Kantonsspital die Besuchsregeln. Neu können wieder alle stationären Patientinnen und Patienten der drei Standorte Luzern, Sursee und Wolhusen täglich zwei Besuchspersonen ohne zeitliche Einschränkungen empfangen.

Ende Dezember 2021 setzte das Luzerner Kantonsspital wegen der angespannten Covid-19-Situation ein Besuchsverbot in Kraft, im Januar konnte dieses leicht gelockert werden. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung hat die Geschäftsleitung entschieden, dieses Besuchsverbot ab Montag,14. Februar, erneut zu lockern:

Stationär: Neu sind pro Patientin oder Patient wieder zwei Besuchspersonen pro Tag zeitlich uneingeschränkt zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.

Ambulant: Begleitpersonen zugelassen.

Geburtshilfe/Neonatologie: Partner/Eltern und Geschwisterkinder uneingeschränkt.

Kinderspital: Eltern und Geschwister im stationären und ambulanten Bereich uneingeschränkt.

Weiterhin gilt im Kantonsspital eine Zertifikats- und Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet. Besuchspersonen müssen symptomfrei und in der Lage sein, eine Maske zu tragen.

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