Ende Dezember 2021 setzte das Luzerner Kantonsspital wegen der angespannten Covid-19-Situation ein Besuchsverbot in Kraft, im Januar konnte dieses leicht gelockert werden. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung hat die Geschäftsleitung entschieden, dieses Besuchsverbot ab Montag,14. Februar, erneut zu lockern:
Stationär: Neu sind pro Patientin oder Patient wieder zwei Besuchspersonen pro Tag zeitlich uneingeschränkt zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
Ambulant: Begleitpersonen zugelassen.
Geburtshilfe/Neonatologie: Partner/Eltern und Geschwisterkinder uneingeschränkt.
Kinderspital: Eltern und Geschwister im stationären und ambulanten Bereich uneingeschränkt.
Weiterhin gilt im Kantonsspital eine Zertifikats- und Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet. Besuchspersonen müssen symptomfrei und in der Lage sein, eine Maske zu tragen.