Wie lange die Votanten an den ausserordentlichen Gemeindeversammlungen zur Ortsplanungsrevision sprechen dürfen, entscheiden die gleich am Anfang die Stimmberechtigten. Foto Peter Franz, pixelio.de
Wie lange die Votanten an den ausserordentlichen Gemeindeversammlungen zur Ortsplanungsrevision sprechen dürfen, entscheiden die gleich am Anfang die Stimmberechtigten. Foto Peter Franz, pixelio.de
20.02.2019

Ortsplanungsrevision: Redezeit gibt zu reden

In knapp einem Monat befindet der Surseer Souverän über die revidierte Ortsplanung. Der Stadtrat möchte die Redezeit pro Votum auf zwei Minuten beschränken. Das kommt bei vielen nicht gut an.

«Das Geschäft, das hier ansteht, ist das wichtigste der laufenden Legislatur.» Mit dieser Aussage brachte an der Informationsveranstaltung vom vergangenen Montag alt Stadtammann Alois Wagemann die Bedeutung der Ortsplanungsrevision auf den Punkt, über die der Surseer Souverän an den beiden ausserordentlichen Gemeindeversammlungen vom 18. und 19. März zu befinden hat. Und auch Stadtpräsident Beat Leu war sich der Bedeutung des Geschäfts bewusst, als er sagte: «Dass heute mehr Interessierte anwesend sind als an einer Budgetgemeindeversammlung, zeigt, dass das Thema Ortsplanung bewegt.»

«Mit Demokratie nicht vereinbar»

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In der Fragerunde bewegte dann vor allem die Aussage von Stadtschreiber Bruno Peter zu Voten, dass man bei der Behandlung des Zonenplans (18. März) sowie des Bau- und Zonenreglements (19. März) die Redezeit pro Votum auf zwei Minuten beschränken wolle. Eine solche Redezeitbeschränkung sei aus demokratischen Überlegungen nicht haltbar, monierte Wagemann, und auch Theo Kurmann, Rainer Jacquemai und Felix Schürch machten geltend, dass es vielen Einspracheführenden und Grundeigentümern nicht möglich sei, die teilweise sehr komplexen Sachverhalte und Beweggründe in zwei Minuten darzulegen. Allenfalls sei den direkt Betroffenen eine Redezeit von drei oder vier Minuten einzuräumen. Der Stadtrat lenkte dahingehend ein, dass er zu Beginn des ersten Abends darüber abstimmen lässt, ob die Voten auf zwei, drei Minuten oder gar nicht beschränkt werden sollen.

Sollte sich dann die Mehrheit für Letzteres entscheiden, dürfte die Geduld der Anwesenden wohl noch stärker strapaziert werden und sich das ganze Prozedere noch mehr in die Länge ziehen.


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